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Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Kössern


Kurfürst August belieh 1558 das Rittergut mit Fischerei und Fähre. In diesem Dokument heißt es: " die leuth umb den lohn wie hergebracht" überzusetzen und nicht zu beschweren ¹.
1745 versuchte der Amtmann von Grimma vergeblich dem Rittergute die Fährgerechtigkeit anzustreiten ². Amtsmißbrauch ist also ein sehr altes "Gewerbe", oft ein erfolgreiches.
Während dieser Streitigkeit über ca. Fünfzig Jahre waren keine Unterlagen über diese Fähre zu finden. Nach dem Motto:"wenn ich nicht, dann auch kein anderer".
Erst im Jahre 1808 wurde wieder eine Fähre eingerichtet. Aber auch da ging es nicht ohne Streitigkeiten. Angeblich sollte durch diese Fähre "das Colditzer Geleite und der Brückenzoll in Grimma"
benachteiligt worden sein.
Die Streitereien zwischen Colditz, Grimma und Kössern wurden zu Gunsten des Rittergutes Kössern entschieden. Das Rittergut durfte jedoch die Fähre nur zum eigenem Gebrauch benutzen, "geleitbares Fuhrwerk durfte nicht übergesetzt werden ³.  
Damit war die Fähre wieder auf den Stand von 1558 zurück versetzt worden. 1859 wurde die Fähre an einen Tagelöhner verpachtet ⁴.




Quelle:  H. St. A. DD 10036 Fin. Archiv Loc. 37678. Rep. XLIII. Gen. Nr.8 ¹
            H. St. A. DD 10036 Fin. Archiv Loc.39889 Rep. XV. Grimma Nr. 21 ²
            H. St. A. DD 10036 Fin. Archiv Loc. 34673 Rep. XLI. Sect. 1 Colditz Nr.10 ³
            H. St. A. DD 10036 Fin. Archiv Loc. 40014. Rep. XV. Gen. Nr. 306⁴
Der Wortlaut des nebenstehenden Dokumentes aus dem Jahr 1745:

An den Gleits-Commisarium
Friedrich und Amtmann
   zu Grimma

Des Fehrmann Ka
ysers zu Kössern an
gemaßte Kahn
Überfahrt über den
Muldestrohme da
selbst betrf.                    

                   Denunciation
Sachen wider dem
Fischer und Fehrmann zu Kö
sern Nahmens Georg Kay
ser m.peto des Übersetzens
allerhand fremder Personen
mit dem Kahn über den
Mulden Strohm daselbst
zum Nachtheil des Brücken
Zolls und Gleits zu Grimma
sub Dato am.........erstatten Be
richt befehlen wir hiermit
ihr wollet auch zu förderst
nun den Besitzer des Ritter
Guthes Kösser, was es mit
so thanen Überfahrt
wer be..... habe so
wohl auf das Befugnüß
darvon Krafft dies Dociom
laßen und nach Daßen er
folg zu faßung
Revolution mit ohnvergleichlich

Quelle. H. St. A. DD 10851 Min. d. fin. Nr. 14042





An
die Amtshauptmannschaft
Grimma
die Gemeinde Förstgen
betr.

Von einer Seiten der
Gemeinde Kössern nach den
Angaben des Gemeindevor
standes Hanno Blt.22 des
wiederanliegenden Faszikels
für die gleiche Berechtigung
gezahlten jährlichen Canon von 9 M ist dem Fi
nanzministerium nichts
bekannt und ist faher
jegliche nach Sachbewand
niß die es hiermit hat
anzuzeigen.

Dresden am 1. Febr. 1875

Fin. min. 3. Abtlg.

Quelle. H. St. aA. DD 10036 fin.Archiv Loc. 39889 Rep. XV Grimma Nr. 21
Welche Bewandniß es mit dem an
gebliche von dem rittergut Kössern
von der dasigen Gemeinde für das
halten einer Kahnfähre bezogenen
Kanon hat, wolle das Königliche Finanz
Ministerium aus der Anzeige des Besitzers
des gedachten Rittergutes Blatt 29 des
Faszikels hochgeneigtest versehen.

Amtshauptmannschaft Grimma
den 2. Mai 1875
Dr. Gustav Lübel


Quelle. H. St. aA. DD 10036 fin.Archiv Loc. 39889 Rep. XV Grimma Nr. 21
Abschrift                                              prs den 3. Juni 1875
     
                     Beschluß
                      den 1/6.75

Die II. Abteilung Straßenbau Register.
s.v.rem. und bei Rückgabe des Berichts
nr.869 der jenseitigen Registrade nebst
dazu gehörigem Actenheft zur Einsichtnahme
und mit der Bemerkung zuzustellen daß
nach dem Innenbemerkten diesseits kein
Anlaß vorliegt den Blt. 29b des gedachten
Actenheftes behaupteten Ansuchen
entgegenzutreten


                                    efr.869 ac. Präp.


1004 Strb.Reg.


Quelle. H. St. aA. DD 10036 fin.Archiv Loc. 39889 Rep. XV Grimma Nr. 21
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