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Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Düben
und die Schiffmühle des Friedrich Brünner


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Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Der Königlichen Regierung wird darin beigelegten, daß
dem Ansuch des Schiffmühlenbesitzers Friedrich Brünner
zu Düben die Verpflichtung zur Beschränkung seiner ....
.......Entschädigungs Forderung für Beseitigung seiner
Mühlenanlage in der Art zu fassen, wie er in der Eingabe
vom 16ten Januar d. Jh. beantragt hat, nicht statt zu geben
Denn ob die benachbarten Schiffmüllen des Schirmer und
Conrad in der Zeit wo einer Fortschaffung der Schiffmüh
le auf der Mulde im Vorfluthinteresse allgemein für noth
wendig erachtet werden möchte, an Anfang und Ent......
fähigkeit die Mühle des Bittstellers nicht übertroffen wer
den, für abgefunden erklären wolle, ist daher dem In
teresse des Fiskus nachtheilig, da die weitere Erklärung
fehlt, das der Pedant mit einer geringeren Entschädigung
sich zu begnügen habe, wenn bei der Abschätzung ein
geringerer Schaden für ihn sich herausstellen sollte.
Anderer Seiths aber ist auf der, von der Königlichen Re
gierung veranlaßte Form der Erklärung wonach die ent
schädigung des Bittstellers eventl. nach den Grundsätzen
welche bei den auf der Mulde befindlichen Schiffmühlen
dereinst zur Anwendung kommen und ohne Berücksichti
                                                                           gung


Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt C48 lf. Nr. 885
      
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


der Anlegung eines Mühlengebäudes auf dem
Ufer abzumessen sein werde, zu unbestimmt als daß
sie für die beiderseitigen Interesse dienlich erachtet
werden könnte.    Der Modus der Abschätzung wird
sich schwerlich für alle Schiffmühlen auf der Mulde ab
solut bestimmen lassen, wielange nach der örtlichen
Lage und der Betriebseinrichtung bei den einge....
Mühlen erheblich differenziert.
   Da es mehrheitlich darauf ankommt, daß durch die
Anderung und Errichtung der Anlage die evetl.
zu gewährende Entschädigung nicht vergrößert wurde
so ist die Bedingung dafür zu richten, daß der Entschädi
gung seiner Zeit nur so zu berechnen sein werde
als nun der Zustand in welchem die Schiffmühle
Brünner seither sich befunden hat, dann noch bestände
insbesondere, also ohne Rücksicht auf die Anlegung
des neuen Mühlengebäudes und die Anderung der Betriebs
Einrichtung.
      Es wird der Königlichen Regierung überlassen, de,
Brünner hierauf mit Bescheide zu versehen, demnächst
den bisherigen Zustand der Mühle unter ........ des
Bescheides genauer festzustellen zu lassen und nachdem das
in beglaubigter Form geschehen, die Bedingung nach die obigen Andeutung sachgemäß zu formulieren


Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt C48 lf. Nr. 885
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Die mit dem Bericht vom 3 ten d.Mon. überreichten Acten
des Magistrats zu Düben, sowie die Anlagen der Vor
stellung des Brünner folgen zurück, die letzteren
zur Aushändigung an den Pedanten.

     Berlin den 27 ten Mai 1869

Der Minister für Handel,Gewerbe und öffentliche Arbeiten


Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt C48 lf. Nr. 885
Die Kopie der Originalzeichnung der Schiffmühle Brünner in Düben von 1863


Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt C48 lf. Nr. 885
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