Fähre Bitterfeld-Greppin
Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Bitterfeld-Greppin
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Die Übertragen des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Wohl Ehrenvhester, Hoch Aehrbarer undt Wohlgelahrter
Insonders Großgünstiger Hochgeehrter Herr Amtsschößer
undt fürnehmer werther Förderer,
Mittelst Anerbietung meiner bereit gefließenen, vermögenden
willigen Dienste, wirdt derselbe sonderzweiffel sich
ohne deßen Wohl Großgünstig zuents… Wißen
waß gestalt Chur Fürstl. Durchl. zu Sachßen,
Ich nunmehro uff dero Fehre an der Mulda allhier
in die 6 Jahr vor einen Fehrmeister fleißig gedienet
undt dero Dienste förderlichst undt treulichst verrichtet
undt bestelllet habe.
Wann dann nun hinfüro die Fehre weil sie so lange
Zeit gangbar gewesen sehr wandelbar undt baufällig
worden, in deme bald so viel Waßer durchrinnet
daß ich nebenst meinem Knechte genug(?) wieder außzu-
schöpffen undt außzugießen habe, Dahero Ich dann
vor meine Person nicht allein große Leib undt Lebens-
Gefahr außstehen, sondern deßelbigen gleichen auch
Mann, Vaß undt Wagen dahin versetzen undt besorgen
muß, daß sie einmahl (welches doch Gott in
Gnaden verhüten wolle) sich gar erschöpffen undt
zu Grunde gehen möchte.
Ob Ich nunwohl seithero umb reparirung derselben
so ihr anderswo noch Hülffe geleistet werden köndte,
zu unterschiedenen mahlen angelanget, so ist dennoch die
Hülffe verschoben undt biß anhero stets nach verblieben,
Gelanget demnach an den Herrn Ambtschößer,
hiermit mein Dienstfreundt – undt hochfleißiges ersuchen,
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Derselbe wolle Großgünstig geruhen in Ansehung undt
Erwegung berührter großen Gefahr undt schlechten
Beschaffenheit solches dahin Großgünstig zu disponiren,
damit doch nothwendige reparirung erfolgen möchte,
in Verbleibung aber deßen, weil es dannenhero undt
sonsten meines Auffenthaltes undt Bleibens sich allhier
nicht länger leiden undt dulden will, mich von dero
Chur Fürstl. Sächß. Fehrdiensten alhier Großgünstig
zu dimittiren undt meinen ehrlichen Abschied ertheilen
laßen, Solches umb den Herren Amtsschößer mit
allen angenehmen, willfährigen willigen Diensten nach
meinem wenigen Vermögen hinwieder danckbarlichen
zu verdienen, verbleibe Ich nebst Empfehlung
Göttlicher Obacht
Des Herrn Ambtsschößers
iederzeit
dienstwilliger
Hanß Spath
Fehrmeister daselbst
Datum Bitterfeldt
den 11. Martii Anno 1654
Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt D6, A XXIV 14 Nr.5
Fehrtafel
Welcher gestaldt es bey der Churfl. Sächß. Ambts
Fehre allhier zu Bitterfeld über die Mulda mit dem
Fehrlohn gehalten wirdt alß nemblics:
Frembde außerhalb Landes geseßene Fuhr, Sofern Sie aber im Rückwege wieder
leuthe, Kutschen oder derogleichen, die fahren Ladung haben geben Sie gleichfalls
beladen oder unbeladen, sollen geben es sey von Ochsen wann deren 2 vor einem
im hin oder rückwege von jedem Pferd 5gl. 6g Wagen gespannt seyn wirdt von jedem 1gl 3g
Andere aber so in diesem Chur undt gegeben
Fürsten umb wohnhafftigk geben wann Da aber deren 3 vor einem Wagen ge
sie beladen, geben sie aber mal vom Pferde 1gl. 6g spannet seyn, sollen selbige vor
kommen sie aber im Rückwege wieder von voll halten undt aus obbeniembtten Orten
geladen, geben sie abermal vom Pferde 1gl. 6g entrichtet werden mit 2gl.6g
Die so von dieser Seite über die Mulde fah Weren aber der Ochsen viere vor einem
ren Holz holen undt selbigen Tage wi Wagen, soll davor so viel alß vor 3 Pferden
der hierüber kommen, geben von jedem gegen werden nemblics 3gl. 6g
Pferde, überhaupt 1gl. 6g Ein Reuther,so überfährt oder sonsten
Die von negsangelegenen Orten, alß Hai von jedem ledigen Pferd 1gl.
nichen,Kembergk,Selbin,Segrena,Schlegen Von einem Stück Rindviehe 9g
Mühlberk,Friedersdorf,Bresa,Schlainz,Bosa Von einem Schwein 2g
resa,Pouch, undt die außen Ambte Gräffen Von einem Schaf oder Ziegen 1,5g
hainichen weil selbige schwach bekannen ge Von einer Person 3g
ben von jedem Pferde ein hin: undt wiederfahren 1gl.3g Einem Schaubkärren mit dem Karren 6g
Vornach sich also jedermänniglich zu achten diesen allen keinerley wege Vermeidung ernster Straffe
sich zu wieder wißwn wirdt wovonnen aber das Eisfahren kam undt wird der
hergebrachten gewohnheit nach nur das selbe Fehrgeld zu erhaltung der Fehrleuthe, Eisbrücken undt ihrer abrech nung genommen. Urkundlich ist höheres mit dem gräflichen Ambte berichte undt von mir dem einzigen Ambt Schößer eigenhändig unterschrieben.................. zu
Bitterfeldt am 5. Decembris Anno 1658
f. oft auch fl = steht für Gulden
gl. = Groschen
g. = Pfennig
Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt D6, A XXIV 14 Nr.5