Fähre Boritz – Leckwitz Km 99,161
Fähren Göhlis - Meissen
Fähre Boritz – Leckwitz Km 98,2
Laut Eintrag im Hauptsteueramt war die Fähre 1764 Eigentum einer ansässigen Familie.
Quelle: 1818 war die Gemeinde der Eigentümer, die diese Fähre zwei Auszüglern ohne Abgabe an die Gemeinde, überlassen hat.
Die Gemeinde begründete ihr Recht auf Immemorialverjährung
(Immemorialverjährung, unvordenkliche Verjährung
Verjährung wegen unvordenklicher Zeit. In Kurland namentlich in Beziehung auf den unvordenklichen --> Besitz. Die Immemorialverjährung hatte die Wirkung, alle Besitzfehler zu tilgen, so daß der Besitzer tatsächlich einem Eigentümer gleichgestellt wurde. Sie ergriff alle von der ordentlichen Ersitzung ausgenommenen Fälle; es bedurfte weder eines Titels noch des guten Glaubens. 100 Jahre galten als unvordenkliche Zeit. Daher wurden Erbpfandverträge auf höchstens 99 Jahre geschlossen, um dem Eigentümer noch im 100. Jahr vor Eintritt der I. die Einlösung des Pfandguts zu ermöglichen. --> Erbpfandbesitz).Bunge, Kurl. PR §§ 127, 148 n.f.
Von 1863 bis 1883 ruhte der Verkehr an dieser Stelle. Die beiden Inhaber der Fährechte Gelbhaar und Burkhard in Boritz, erhofften sich mit Inbetriebnahme des Bahnhofes in Weißig einen wirtschaftlichen Aufschwung für ihren Fährbetrieb.
Die Boritzer Fähre befindet sich im Privatbesitz. Durch Kaufvertrag v. 16.Juni 1869 verkaufte Johann August Ernst Burkhardt in Boritz die ihn zustehen Berechtigung zum Schiffsmühlenbetrieb an den Staat und nach Punkt 3 dieses Kaufvertrages verblieb Burkhardt das Recht d. Überfahrens mit Schaluppe unbeschadet.
Der jetzige (1900) Fährinhaber Friedrich Ernst Max Burkhardt ist der Sohn des früheren Besitzers. Im Jahre 1905 hatte der Grundstücksbesitzer Ernst Beger in Leckwitz behauptet er habe einen Anteil von der Fährgerechtigkeit. Nach Durchsicht der Aktenvorgänge erkennt das Fin. Min. in der an die Kreishauptmannschaft Dresden ergangenen Verfügung im März 1905 den Anteil Begers nicht an und überließ es Bayer.
Der letzte Fährmeister an dieser Stelle war ein gewisser Wachsmuth aus Leckwitz.
Verjährung wegen unvordenklicher Zeit. In Kurland namentlich in Beziehung auf den unvordenklichen --> Besitz. Die Immemorialverjährung hatte die Wirkung, alle Besitzfehler zu tilgen, so daß der Besitzer tatsächlich einem Eigentümer gleichgestellt wurde. Sie ergriff alle von der ordentlichen Ersitzung ausgenommenen Fälle; es bedurfte weder eines Titels noch des guten Glaubens. 100 Jahre galten als unvordenkliche Zeit. Daher wurden Erbpfandverträge auf höchstens 99 Jahre geschlossen, um dem Eigentümer noch im 100. Jahr vor Eintritt der I. die Einlösung des Pfandguts zu ermöglichen. --> Erbpfandbesitz).Bunge, Kurl. PR §§ 127, 148 n.f.
Von 1863 bis 1883 ruhte der Verkehr an dieser Stelle. Die beiden Inhaber der Fährechte Gelbhaar und Burkhard in Boritz, erhofften sich mit Inbetriebnahme des Bahnhofes in Weißig einen wirtschaftlichen Aufschwung für ihren Fährbetrieb.
Die Boritzer Fähre befindet sich im Privatbesitz. Durch Kaufvertrag v. 16.Juni 1869 verkaufte Johann August Ernst Burkhardt in Boritz die ihn zustehen Berechtigung zum Schiffsmühlenbetrieb an den Staat und nach Punkt 3 dieses Kaufvertrages verblieb Burkhardt das Recht d. Überfahrens mit Schaluppe unbeschadet.
Der jetzige (1900) Fährinhaber Friedrich Ernst Max Burkhardt ist der Sohn des früheren Besitzers. Im Jahre 1905 hatte der Grundstücksbesitzer Ernst Beger in Leckwitz behauptet er habe einen Anteil von der Fährgerechtigkeit. Nach Durchsicht der Aktenvorgänge erkennt das Fin. Min. in der an die Kreishauptmannschaft Dresden ergangenen Verfügung im März 1905 den Anteil Begers nicht an und überließ es Bayer.
Der letzte Fährmeister an dieser Stelle war ein gewisser Wachsmuth aus Leckwitz.
H. St. A. Loc. 39899. Rep. XV. Hain. Nr. 34b.
H. St. A. Loc. 31628. Bl. 46b f
FM. D. 517. V. Bl.5
Die Kahnfähre von Leckwitz wurde 1916 von der Frau des Richard Wachsmuth
und deren Gehilfin Auguste Thielemann betrieben, während Richard Wachsmuth
zum Militär eingezogen war.
Foto:
Sammlung H. D. Brucksch Dresden
Die Kopie der Zustimmung des Finanzministeriums zur Erteilung der Fährgerechtigkeit für Ernst Hermann Vetters vom 3.Januar 1908
Quelle:
H. St. A. Min. f. Wirtsch. 11168 Nr.1362
Das alte Fährhaus Leckwitz. Ein Blickfang für jeden der etwas von
Architektur versteht. Dem Zeichner sei Dank. Denn dieses Gebäude gibt es nicht mehr.
Quelle:
Zeichnung von H. D. Brucksch Dresden (Leckwitz)