Fähre Dommitzsch - Prettin WF Km 172,6
Fähren Dommitzsch - Riesa
Fähre Dommitzsch -Prettin Km 172,6
Dokumente über diese Fähre liegen mir von 1698 vor. Das Fährhaus wurde 1748/49 gebaut.
Hier wird noch gearbeitet, bitte etwas Geduld.
An Fährgefäßen waren folgende Fahrzeuge vorhanden:
Eigentümer Rat der Stadt Prettin
Gierseilfähre "Prettin" Paß Nr. (11 M 82 - 4 alt)
15 M 21 - 164 neu
Eichbezeichnung E.Mn. 379 v. 14.07.1956
Baujahr/Ort 1942 Sonntag Rogätz
Bauart Stahl
Zugel. f. 226 Personen
Handkahn Paß Nr. 15 M 21 - 164
Eichbezeichnung E.Mn. 391
ohne weitere Angaben
Gierseilfähre Reg.Nr.:MD 074 F
Baujahr/Ort 1999/Georg Plake Aken
Zugl.f. 40t
Bereits 1761 war diese Fähre auf diesem Kartenausschnitt eingezeichnet.
Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Von Gottes Gnaden Johann der
Dritte Herzog zu Sachsen, Jühlich, Cleve und
Berk auch Engern und Westphalen
Churfürst
Lieber getreuer, Damit wir uns auffches Raths zu
Prettin, umb ferner Belängerung des bisherigen Elb
Fehrenamts daselbst, beschehenes und hierbey gefügtes unterthä
nigstes Supplication eines gewissen zu entschlüssen haben mö
gen, So ist Demnach unser Befehl, Du wollest, wie sie sich
Die Herrschaftliche Pachtzeit über gegen unser Amt bezeiget, Die
Pacht Gelder abgestattet, und ob ihren suchen zu Deferieren auch
auff solchen Fall der Zeitherige Pacht nicht in etwas zu erhöhen
und uff wir hier Jahr derselbe zu ersteres seyn mit .........
zurückfertigung der beyfüge Deines Unterthänigsten Berichts
Und pflichtmäßiges Gutachters darüber eröffnen.
Woran Unser Wille und Meinung geschrieben. Datum
Dresden, am 8. Novembris 1690
Quelle: H. St. A. Dresden 10036 Fin.Archiv Rep A25a II,II
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Die Stadt Kommune Prettin im Regierungsbezirk Mer
seburg befindet sich inerbpachtweisen Besitze des Rechts
Personen und Sachen gegen Entgeld mittelst eine Fäh
re über die Elbe zu setzen,der Fähranstalt entbehrte
bisher aber auch den bestehenden Verwaltungsgrund
sätzen entsprechenden abgefaßten Tarife, dieser ist nun
mehr auf den Grund der, mit der Kommune ge
flegten Unterhandlungen mit Berücksichtigung des
Allerhöchst genehmigten Normaltarifs am 18. Mai
1836 .....und der Unterhaltungs Kosten ent
worfen, und lege Eur. Königlichen Majestät ich an
Entwurf mit dem allerunterthänigsten Antrage an
denselben Allergnädigst zu vollziehen.
Die Kommune Prettin hat sich mit diesem Entwur
fe im wesentlichen einverstanden erklärtund nur
gebeten, das darin die Legitimierung aufgenommen
werde: Daß die Überfahrt nur von Sonnen Auf
gang bis Sonnen Untergang und nur wenn nicht
starker Eisgang und Sturm daran hindern , statt
finde. Es hat sich indes eine solche Beschränkung
einestheils bei den übrigen Fähr Tarife Regularium
gen nach Maßgabe des Normaltarifs nicht als
notwendig oder wünschenswerth ergeben dann
aber bedarf es nicht einen ausdrücklichen Bestimmung.
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt Rep. C 48 I C Nr. 1620
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
mung im Tarife, daß der Fährmann das über
setzen verweigern könne, wenn Sturm und Eisgang
dasselbe gefährlich machen,da unter diesen Voraus
setzung das Überfahren überhaupt polizeilich verbo
ten ist Da nun eine solche Tarifbestimmung
leicht zu mißbräuchlichen Handlungen führen kann
so scheint es zweckmäßig sie nicht aufzumachen.
Berlin am 31 ten August 1840
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt Rep. C 48 I C Nr. 1620
Die Prahmfähre Dommitzsch 2008
Foto K.Stein
Dresden
Die Motorfähre "Prettin" 2008
Foto K.Stein
Dresden
Eine Karte aus dem Jahr 1925 belegt diesen Fährstandort.
Karte : E.Ahrend 1925
Karte : E.Ahrend 1925