Fähre Riesa - Promnitz Km 107,106
Fähre Riesa - Promnitz Km 107,2
Wann Riesa zur Fährgerechtigkeit kam, ist wie bei vielen Fähren, nicht genau zu ermitteln. Mit dem Kauf des Klosters 1553 wurde im Kaufbrief ein Passus aufgenommen :
" Die wasserfehre uf der Elben, mit Ihrer gerechtigkeit und dinsten. und mussen die Einwohner zu Rissa, Poppietz und Mergendorf Inn eisfahrten, helfen ".
Die in diesem Kaufbrief und anderen im H.st.A. sich befindlichen Lehnbriefen, erwähnte Fährgerechtigkeit, bezieht sich leider nur auf die Fährgerechtigkeit einer Fähre bei Riesa ohne genau auf die Fähre Riesa-Moritz oder Riesa-Promnitz zu erwähnen.
Der Kreisamtmann Hammer zu Meißen spricht sich darüber in den oben erwähnten Akten auf Seite 23b wie folgt aus :
"Nach Maßgabe des mitfolgenden Lehnbriefes wegen des Rittergutes Riesa vom 20.Juni 1586 ist nurbesagtes Rittergut mit der Wasserfehre oder Ueberfahrt auf der Elbe und mit allen dazu gehörigen Gerechtigkeiten beliehen, und es steht solchem nach diesem Rittergute, die Befugnis der Ueberfahrt über die Elbe unumschränkt zu, ohne an einen gewissen Ort des Ueberstzens über die Elbe gebunden zu sein".
Weiter fügt er auf Blatt 24 hinzu, daß das Rittergut Promnitz nach Aussage alter Leute die Kahnüberfahrt nur erschlichen habe.
Berichten vom 23.November und 14.Dezember 1818 ist zu entnehmen, daß dem Rittergut Promnitz die Kahnüberfahrt 1686 verboten, 1732 nach Rescript vom 5.Juni 1732 nur das Übersetzen von Personen an der Fährstelle verboten, das Überfahren von selbst erbautem Getreide aber bis auf weiteres, aber auch nur mit dem Kahne gestattet wurde. Gleichzeitig aber wird festgestellt, daß seit dem Jahr 1586 dem Rittergut Riesa die unumschränkte Befugnis der Kahnüberfahrt auf der Elbe zusteht.
In einem Bericht vom 28 Februar 1823 des geheimen Finanzkollegiums an die Sächsische Landesregierung sollte beiden Rittergütern das Überfahrtsrecht gegen Zahlung von 2 Talern jährlich für jeden Kahn, verliehen werden. Beide Rittergüter erkannten diese Bedingung nicht an.
Somit besaßen beide Rittergüter weder eine ausdrückliche Verleihung noch kamen sie in den Besitz dieser, durch Ersitzung.
Am 14. April 1823 wird beiden einstweilen und bis auf anderweitige Anordnung das Überfahren von Personen und nicht gleitbarem Gut mit Kähnen gestattet.
Auf der Grundlage dieser Anordnung entschied am 13.Juli 1904 das Finanzministerium, daß die Fährgerechtsame von beiden Gütern an einen Fährmeister verpachtet wird. Bei einer Verpachtung an zwei Fährmeister müßte eine anderweitige Entscheidung des Finanzministeriums eingeholt werden.
In einer Mitteilung der Sächsischen Ministerien für Finanzen und des Inneren v. 11.Januar 1913 an die Amtshauptmannschaft Meißen als Elbstromamt, erkennen beide Ministerien die Fährgerechtigkeit für beide Güter durch Ersitzung, an.¹
Mit dieser Entscheidung wurde ein Jahrhunderte andauernder Streit um diese Überfahrt beigelegt.
Der Kreisamtmann Hammer zu Meißen spricht sich darüber in den oben erwähnten Akten auf Seite 23b wie folgt aus :
"Nach Maßgabe des mitfolgenden Lehnbriefes wegen des Rittergutes Riesa vom 20.Juni 1586 ist nurbesagtes Rittergut mit der Wasserfehre oder Ueberfahrt auf der Elbe und mit allen dazu gehörigen Gerechtigkeiten beliehen, und es steht solchem nach diesem Rittergute, die Befugnis der Ueberfahrt über die Elbe unumschränkt zu, ohne an einen gewissen Ort des Ueberstzens über die Elbe gebunden zu sein".
Weiter fügt er auf Blatt 24 hinzu, daß das Rittergut Promnitz nach Aussage alter Leute die Kahnüberfahrt nur erschlichen habe.
Berichten vom 23.November und 14.Dezember 1818 ist zu entnehmen, daß dem Rittergut Promnitz die Kahnüberfahrt 1686 verboten, 1732 nach Rescript vom 5.Juni 1732 nur das Übersetzen von Personen an der Fährstelle verboten, das Überfahren von selbst erbautem Getreide aber bis auf weiteres, aber auch nur mit dem Kahne gestattet wurde. Gleichzeitig aber wird festgestellt, daß seit dem Jahr 1586 dem Rittergut Riesa die unumschränkte Befugnis der Kahnüberfahrt auf der Elbe zusteht.
In einem Bericht vom 28 Februar 1823 des geheimen Finanzkollegiums an die Sächsische Landesregierung sollte beiden Rittergütern das Überfahrtsrecht gegen Zahlung von 2 Talern jährlich für jeden Kahn, verliehen werden. Beide Rittergüter erkannten diese Bedingung nicht an.
Somit besaßen beide Rittergüter weder eine ausdrückliche Verleihung noch kamen sie in den Besitz dieser, durch Ersitzung.
Am 14. April 1823 wird beiden einstweilen und bis auf anderweitige Anordnung das Überfahren von Personen und nicht gleitbarem Gut mit Kähnen gestattet.
Auf der Grundlage dieser Anordnung entschied am 13.Juli 1904 das Finanzministerium, daß die Fährgerechtsame von beiden Gütern an einen Fährmeister verpachtet wird. Bei einer Verpachtung an zwei Fährmeister müßte eine anderweitige Entscheidung des Finanzministeriums eingeholt werden.
In einer Mitteilung der Sächsischen Ministerien für Finanzen und des Inneren v. 11.Januar 1913 an die Amtshauptmannschaft Meißen als Elbstromamt, erkennen beide Ministerien die Fährgerechtigkeit für beide Güter durch Ersitzung, an.¹
Mit dieser Entscheidung wurde ein Jahrhunderte andauernder Streit um diese Überfahrt beigelegt.
Quelle : ¹ H.st.A. Reg. KII. RI. Fin.Min. Bl.35 - 84
§7
Vom ersten März dieses Jahres an ist der Käufer in alle diejenigen Pachtverträge, welche Verkäufer über die Riesaer Brauerei, die Elbfährgerechtigkeit und einzelne Feld-, Wiesen- und sonstige Grundstücke mit verschiedenen Personen abgeschlossen hat, an Verkäufers Stelle als Verpächter eingetreten.
ab 23.Mai 1764 Johann Gottlieb Hentzschel
ab 05.Januar 1816 Gotthelf Wachs
ab 31.Dezember 1860 Friedrich Händel
ab 11.Januar 1876 Carl Lamm
ab 25.März 1879 Karl Börner
ab 1946 Willy Hoffmann
Ab 1946 übernahm der gebürtige Mühlberger Willy Hoffman
Ab 1946 übernahm der gebürtige Mühlberger Willy Hoffman die Riesaer Fähre. Dieser ließ schon 1947 eine Motorfähre mit einem Dieselmotor bauen. Diese erhielt den Namen „Anni“, der Dampfer erhielt den Namen „Gertrud“, dies waren die Namen seiner Töchter. Willy Hoffman und sein Angestellter Max Kretschmar betrieben die Fähre in zwei Schichten bis zum Bau der ersten Straßenbrücke, so Ende 1960. Das Motorschiff „ANNI“ war noch bis zum 28.06.2002 unter dem Namen „ Riesa “ in Betrieb. An diesem Tag wurde das neu auf der Werft in Laubegast gebaute Schiff „ Rie-Pro “ in Dienst gestellt.
An Fährgefäßen waren folgende Fahrzeuge vorhanden:
Dampffähre "Karl" Paß Nr. 11 M 71 - 51
Baujahr/Ort 1891 in Übigau Bau Nr. 278 D
Leistung 15 PSi
Zugel.f. 27,25 t.
kam 1914 als "International II" von Meyer in Schöna.
Motorschaluppe "Anni" Paß Nr. (11 M 71 - 50 alt)
15 M 21 - 82 neu
Eichbezeichnung E.Dn.397 v. 19.07.1957 alt
691 v.02.06.1964
Baujahr/Ort 1947 bei Förster in Riesa
Bauart Komposit m.Stahlboden
Zugel.f. 43 Personen
30 Personen ab 31.08.1964
Antriebsmasch. 1 Zyl Junkers Diesel
Typ 1 HK 65
Leistung 10 PS bei 1200 U/min.
Motorfähre "Gertrud" Paß Nr. (11 M 71 - 51 alt)
Seit 1974 in Riesa 15 M 21 - 83 neu
Eichbeszeichnung E.Md. 395 v. 14.05.1957
Baujahr/Ort 1891 Übigau 1957 in Riesa auf Diesel umgeb.
Bauart Stahl m.Querspant
Zugel.f. 73 Personen
50 Personen ab 06.06.1957
Antriebsmasch. 3 Zyl Junkers Diesel
Typ 3 HK 65
Leistung 24 PS bei 1000 U/min.
Diese Fähre war auch in Zadel im Einsatz
Foto :
Sammlung K.Stein Dresden
Foto :
Sammlung K.Stein Dresden
Sammlung : Stadtmuseum Riesa.
Foto : H.Siegert Riesa
Quelle : SLUB/Deutsche Fotothek/Werner Teichmann 1960
www.deutschefotothek.de
Sammlung : Stadtmuseum Riesa
Foto K.Stein 2007
Foto K.Stein 2009
Eine Verlinkung mit der Webseite des Fährbetreibers, der Betriebszeiten wegen, wurde leider ohne Begründung abgeleht.
Über den Felsen unterhalb der Fähre ist wenig bekannt.
Quelle: E.Ahrend 1929