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Fähre Grubnitz

Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Grubnitz


Durch einen Lehnbrief von 1554 stand dem Rittergute Grubnitz eine Haushaltungsfähre zu. Gemeinsam mit dem Fischereirecht wurde dem Rittergute das Lehen 1654, 1681 und 1745 bestätigt.
Jede andere Fähre Flußauf- oder Flußabwärts war dem Rat zu Wurzen ein Dorn im Auge. So war es nicht verwunderlich, daß der Rat zu Wurzen dagegen klagte (1741 und 1744)¹ dies sei eine Schleiffähre.
Das Rittergut ließ 1778 eine Fähre anstatt des Fährkahns einsetzen. Das war für den Rat zu Wurzen Grund genug, diese Fähre nach Wurzen zu holen und an eine Kette zu legen. Begründet wurde diese Aktion damit, daß mit dieser Fähre Getreidelieferungen transportiert worden waren.
Nach einem Gutachten eines Kammerkonsulenten entschied die Landesregierung, daß diese Fähre in Grubnitz beibehalten werden dürfe. Jedoch dürfen nur Fröhner und Wagen die zur Hauswirtschaft des Rittergutes gehörten, übergefahren werden².
1799 schaffte die Gemeinde Grubnitz einen Floßähnlichen Kahn an. Da auf diesem auch Fremde übergesetzt wurden, kam es wiederholt zu Irrungen mit dem Rat zu Wurzen.
Betrieben wurde diese Fähre nun als eine Reihefähre der Altberechtigten der Gemeinde. Fremde überzusetzen sollte dem Reihefahrenden eine Strafe von 10 Tlr. kosten.
Im Winter bediente der Gemeindehirt diese Fähre. Als die Gemeinde eine sogenannte Bockbrücke erbauen ließ erhob auch hier der Rat zu Wurzen Einspruch. Die Bockbrücke war eine Sommerbrücke die auch Fremde gegen 3 Pf. Steggeld benutzen durften.
Die 1884 eingerichtete Prahmfähre wurde nach dem Bau einer Steinernen Brücke 1911-1912 eingestellt ³.



Quelle:    H. St. A. DD Fin. Archiv Loc. 39985. Rep. XV. Amt Wurzen. Nr. 35
             RAW. Rep. A. Sect. IIIa. Nr. 14²
             Schellhorn. Bei Grubnitz über die Mulde. Wurzener Erzähler 1928 ³
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:



Durchlauchtigster Churfürst
Gnädiger Herr



Eur. Churfürstl. Durchl.: wollen

sich aus beygefügten Acten Sub.
W. No. 267 Commish: E.E. Rath
allhier Contra die Gemeinde zu
Grubnitz, in Puncto ungebührliches
Übersetzens Derer Reisende gegen
Bezahlung mit ihren Fähr Kahn
de Ao: 1742


Quelle. H.St. A. DD 10036 Fin.Archiv Loc. 39985 Rep XV Wurzen Nr. 35
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


An                                              Auf beyliegendes von dem
den Stiftshauptmann Plötzen     Rath zu Wurzen beschehenes allen
und Amtmann zu Wurzen            unterthänigstes Vorstellen, daß
des Raths allda Beschwerde       unterstünde, mit ihrem Fähr
über die    die Gemeinde zu        Kahn, der ihnen doch nur zum
Grubnitz sich                             Transportieren ihres Großes und Viehes
Überfahrtreisende mit ihrem     concediert worden auch Reisende gegen
Fährkahn betr.                            Bezahlung überzusetzen, und die dadurch der  
                                                  Wurzener Fähren Einnahmen nicht  
                                                   geringer Abbruch zu thun begehren
                                                  wir hiermit gnädigst befehlend, ihr wollet
                                                 dergleichen  Ungebühr abzustellen suchen
                                                 dahero das Nöthige hierauf verfügen,
                                                 und dahin sehen  
                                                 Daß der Fahrer in keinem weniger
                                                  Praejudiz zugezogen werden.
                                              
                                                 

                                                  Datum Dresden am 29. Novbr.
                                                   Anno 1742  No. 3299
                                                             
Quelle:  H. St. A. DD. 10036 Fin. Archiv Loc. 39985 Rep. XV Wurzen Nr. 35

                                                           
                                                             
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


An
den Stiftshauptmann von Bünau
und Amtmann zu wurzen
Der Gemeinde zu Grubnitz bisher
angemaßte Kahn Überfahrt
und derselben Einstellung betr.

Nl.g. Auf beiliegenden von dem
Rath zu Wurzen beruhendes aller
gnädigste Vorstellung daß
die Gemeinde zu Grubnitz sich
unterstände mit ihrem fähr
Kahn, der ihnen doch nur zur
Transportierung ihres Graseß
und Viehes concediert worden
auch Reisende gegen Bezahlung
überzusetzen, und dadurch den
Wurzener fähren Einnahmen nicht
geringen Abbruch zu thun begeh
ren wir hiermit gnädigst be
fehlend, ihr wollet dergleichen
Ungebühr abzustellen suchen
Dahero das Nöthige hierauf wei
ter verfügen, und dahin sehen
daß der Fähre in keinen Weni
ger Praejudiz zugezo
gen werden. An dempp.

Datum Dresden am 5.Aug.
Anno 1744 No. 1858


Quelle. H.St. A. DD 10036 Fin.Archiv Loc. 39985 Rep XV Wurzen Nr. 35

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