Fähre Belgern WF Km 140,5
Fähren Dommitzsch - Riesa
Fähre Belgern km 140,5
An Fährgefäßen waren folgende Fahrzeuge vorhanden:
Gierseilfähre Paß Nr. (11 M 82 - 2 alt)
15 M 21 - 125 neu
Eichbezeichnung E.Mn. 363 v. 26.04.1956
Baujahr/Ort 1908 Pretzsch
Bauart Stahl
Zugel.f. 194 Personen
Motorfähre " Roland " Paß Nr. 15 B 21-249
Baujahr/Ort 1966 in Laubegast Bau Nr. 134
Leistung 37,5 PSe
Zugel.f. 24 Personen
Handkahn Paß Nr. 15 M 21 - 229
Eichbezeichnung E.Dn. 589 D v. 09.10.1961
Baujahr/Ort 1961 Pöche Zehren
Bauart Holz
Zugel.f. 12 Personen
Motorschaluppe "Belgern" Paß 15 M 21 - 126
ohne weitere angaben
Die Fähre Belgern
Ein Hinweis in eigener Sache:
Trotz vieler Anfragen zu der Havarie in der vergangenen Woche zwischen einem Schubverband und der Fähre Belgern werde ich auf meiner Seite
derartige Vorkommnisse aus der Gegenwart nicht kommentieren. Ich bitte dafür um Verständnis.
Ja, ich habe Informationen und auch ein Vidio, aber diese Seite habe ich nicht erstellt um nach aufreiserischen teils zweifelhaften "Informationen"
bewundert zu werden.
Berichte über Tragödien sowie das Ausschlachten solcher Unglücke überlasse ich den allseits gebildeten Journalisten, auch wenn diese oft nicht Wissen, wo bei einem Schiff hinten und vorn ist.
K.Stein Dresden d. 19.06.2019
Schon in früher Zeit unterschied man an dieser Stelle, zwischen der großen (Floß) einer kleinen (Kahn) Fähre. Von denen sich die Große oberhalb der ehemaligen Feldmeisterei, die andere sich an der Stelle befand, wo beide jetzt vereinigt sind.
Ursprünglich gehörten die Fähren der reichen Familie von Ilburg an, welche die Gebrüder Günter und Hans von Radestock damit beliehen hatten.
Diese wiederum verkauften die Fähren 1342 an das Closter Buch.
1474 lieh das Closter die halbe Fähre dem Fährmann Wenzel auf Lebenszeit und mit der Bedingung, dass niemand in des Abts Gerichten befugt sein solle, weder auf Schiffen noch Kähnen auf der Elbe überzusetzen.
Von diesem Wenzel scheint die Fähre nur an Privatpersonen übergegangen zu sein. Denn es wird 1526 ein Blasius Götze genannt, der durch vielfache Klagen und durch Vermittlung des Buch`schen Sequesters von Kitscher vom Rath und der Gemeinde hier das Zugeständnis erhielt, das man ihm statt bisher 4 Pf. fortan 6 Pf. für einen Wagen überzusetzen geben wolle.
Gegen 1572 übergaben die Fährleute einem gewissen Beamten , den sie Ewr. Gestrengen(vermutlich den Amtshauptmann Haugwitz) ein Verzeichniß ihres Einkommens , das ich der Merkwürdigkeit halber hier erwähne möchte :
Alden-Belgern giebt aus jeglichem Hofe einen Groschen,ein Gärtner 6 PF. Und so eine Wirtschaft oder Hochzeit im Dorfe wird, giebet man daraus 1 Braten,1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier desgleichen zu Cosdorf,Leiendorf und Brottewitz,Belgern giebt jeder ein jeglicher Bürger ,Wirth oder Hausgenoß, der einen besonderen Tisch hält, jährlich 4 Pf. Nehmlich auf Johanni 2 und 2 auf Weihnachten, ingl.auf eine Hochzeit 1 Braten 1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier. Vor ein Wagen, so er in einem Tage hin- und herfährt, giebt ein jeder 6 Pf., wenn er über Nacht ausbleibt , giebt er abermals 6 Pf. .
Ursprünglich gehörten die Fähren der reichen Familie von Ilburg an, welche die Gebrüder Günter und Hans von Radestock damit beliehen hatten.
Diese wiederum verkauften die Fähren 1342 an das Closter Buch.
1474 lieh das Closter die halbe Fähre dem Fährmann Wenzel auf Lebenszeit und mit der Bedingung, dass niemand in des Abts Gerichten befugt sein solle, weder auf Schiffen noch Kähnen auf der Elbe überzusetzen.
Von diesem Wenzel scheint die Fähre nur an Privatpersonen übergegangen zu sein. Denn es wird 1526 ein Blasius Götze genannt, der durch vielfache Klagen und durch Vermittlung des Buch`schen Sequesters von Kitscher vom Rath und der Gemeinde hier das Zugeständnis erhielt, das man ihm statt bisher 4 Pf. fortan 6 Pf. für einen Wagen überzusetzen geben wolle.
Gegen 1572 übergaben die Fährleute einem gewissen Beamten , den sie Ewr. Gestrengen(vermutlich den Amtshauptmann Haugwitz) ein Verzeichniß ihres Einkommens , das ich der Merkwürdigkeit halber hier erwähne möchte :
Alden-Belgern giebt aus jeglichem Hofe einen Groschen,ein Gärtner 6 PF. Und so eine Wirtschaft oder Hochzeit im Dorfe wird, giebet man daraus 1 Braten,1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier desgleichen zu Cosdorf,Leiendorf und Brottewitz,Belgern giebt jeder ein jeglicher Bürger ,Wirth oder Hausgenoß, der einen besonderen Tisch hält, jährlich 4 Pf. Nehmlich auf Johanni 2 und 2 auf Weihnachten, ingl.auf eine Hochzeit 1 Braten 1 Hochzeitsbrod und vor 1 gr. Bier. Vor ein Wagen, so er in einem Tage hin- und herfährt, giebt ein jeder 6 Pf., wenn er über Nacht ausbleibt , giebt er abermals 6 Pf. .
Im Fall aber, da eine Eisfahrt wäre oder ein großes Wasser, daß man mit einem Schrick nicht gründen kann, soll und muß ein jeder , er sei zu Roß oder zu Fuß, dieserhalben mit den Fährleuten sich sonderlich vertragen und ihnen ihre Mühe vergnügen.
Vom dem Amt Torgau erhält man jährlich ½ Malter Korn, Belgerisch Maas, welches vormals das Closter Nimptschen gegeben, Kötten, Kaukliitz, Göllitzsch und Korgitzsch, Katewitz Ottersitz,Tauschwitz, Wichtewitz, Wenzendorf, Pakisch, Stehla, Mahitzschen, Gölsa, Adelwitz, Arzberg, Neussen, Puschwitz und Döbeltitz waren auch zinspflichtig.
Unter diesen Privatleuten waren die Fähren in ziemlich schlechten Zustand gerathen, weshalb sie gegen 1590 der Rath an sich brachte, doch 1605 mir Ausnahme der Kahnfähre wieder an Simon Mietzsch und Stephan Zeller pro 600 fl. Verkaufte.
1699 nach einer Hochwasserflut, wurde die große Fähre aus der kleinen Aue in die Gegend hinter der Cavillerie verlegt.
1765 hatte man zwar die Absicht, die große Fähre nach dem Schloß- oder Ercknitzbach zu verlegen, doch kam sie nicht zur Ausführung.
Endlich verstand sich 1776 der hiesige Bergverwalter den sogenannten Elbbergweg,der in einem schmalen Pfade bestand und zur Kahnfähre führet, durch Einrückung des Weinbergzaunes um 2 Ellen zu erweitern und nachdem sich der Fährmann Görentz mit dem Rittergutsbesitzer v. Kirchbach auf Tauschwitz wegen der jenseitigen Anfahrtsstelle geeinigt hatte, wurde die große Fähre mit der kleinen bei der Untermühle vereinigt.
1874 erkaufte der Rath die große Fähre von Carl Gottfried Görentz pro 700 Thlr. Wieder, seitdem sie zeitweise in Pacht gegeben wird.
Das Fährgeld wird nach dem unterm 21. März 1841 Allerhöchsten Orts festgestellten Tarife erhoben.
Unter diesen Privatleuten waren die Fähren in ziemlich schlechten Zustand gerathen, weshalb sie gegen 1590 der Rath an sich brachte, doch 1605 mir Ausnahme der Kahnfähre wieder an Simon Mietzsch und Stephan Zeller pro 600 fl. Verkaufte.
1699 nach einer Hochwasserflut, wurde die große Fähre aus der kleinen Aue in die Gegend hinter der Cavillerie verlegt.
1765 hatte man zwar die Absicht, die große Fähre nach dem Schloß- oder Ercknitzbach zu verlegen, doch kam sie nicht zur Ausführung.
Endlich verstand sich 1776 der hiesige Bergverwalter den sogenannten Elbbergweg,der in einem schmalen Pfade bestand und zur Kahnfähre führet, durch Einrückung des Weinbergzaunes um 2 Ellen zu erweitern und nachdem sich der Fährmann Görentz mit dem Rittergutsbesitzer v. Kirchbach auf Tauschwitz wegen der jenseitigen Anfahrtsstelle geeinigt hatte, wurde die große Fähre mit der kleinen bei der Untermühle vereinigt.
1874 erkaufte der Rath die große Fähre von Carl Gottfried Görentz pro 700 Thlr. Wieder, seitdem sie zeitweise in Pacht gegeben wird.
Das Fährgeld wird nach dem unterm 21. März 1841 Allerhöchsten Orts festgestellten Tarife erhoben.
1860
Von Gottes gnaden Johann der Andex
Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg
Churfürst
Lieber getreuer ob wir zwar Zeithero solan
ge die Brücke zu Torgau abgebrannt und rui
niert gewesen nachsehen , Daß die Städte Bel
gern, und Prettin sowohl der Besitzer des Rit
terguths Pretzsch eigene Fehren über den Elbe
strohm halten, und reisende Leute überfüh
ren laßen mögen, Nachdem aber
bemeldete Elbbrücke zu Torgau..............
....... wieder aufgeführet, also daß sich
derselben.............., sonderlich reisende
Handels: und Fuhrleute ungehindert ge
brauchen können, wir auch hinführe über
die alten ordentlichen Landstraßen, beßer als
bishero geschehen, gehalten ...ißen wollen
So können wir denen ......................orthen
dergleichen unbeschränkte: Unserer Zoll und
Straßengerechtigkeit sehr nachteilige Überfahrth
ferner nicht gestatten, Befehles derwe
gen hiermit, du wolltest, vigore Commisionis
denen Räthen zu Belgern und Prettin, wie auch
dem Besitzer des Guthes Pretzsch dieser unser
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
Resolution gebührend eröffnen, und ihnen
Daß sie sich zwar ihrer Fehren von ihre Ein
wohner und Unterthanen, noch zur Zeit
ferner gebrauchen mögen, aber keine Rei
sende Handels und Fuhrleuthe vielweni
ger Güther und Salz: und Lastwagen über
führen laßen sollen, derbey andeuten
Mit der bedrohung, daß im fall ein oder
der andere in dergleichen erbothenen Über
setzung........ würde, er nicht allein
mit Pferd und Wagen in unsere Straffe
verfallen, sondern auch der Einthumbs
Herr der Fehre oder Überfahrth gänzlich ver
lustigt seyn soll, Und hast du hierrüber
durch die Zollbereuter fleißige fleißige Aufsicht
zu bestellen, auch durch sie die reisende Han
dels und Fuhrleute uf die rechte or
dentliche Landstraße weisen, und vor
Schaden und Gefahr warnen zu laßen
Daran geschieht unsere Meinung.
Datum Dreßden, am 19. Januariy a.o. 1667
Jahann Georg Churfürst
Hanns George von Schleinitz
Unserem Amtmann zu Tor
gau und lieben getreuen, Marin Zpfau.O
Johann Fischer
praes: o: z. Febr.:A.O 1667 Dieser Befehl ist durch Belgerische
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
Ehrenwehrte und wohlweise
gütige gute Freunde
Hochehrgestalt der Durchlauchtigste Churfürst zu Sa
sen und Burggraf zu Magdeburg mein gnä
digster Herr, nach nunmehr wieder von neuem auf
gebauten Elbbrücke zu Torgau sich gnädigst re
solviert, die alten ordentlichen Landstraßen beßer
als bißher geschehen, halten zulaßen und einzige rei
sende Handels= und Fuhrleute vielweniges güther
und Salzwagen, weil sie sich der Elbbrücke zu
Torgau minder ungehindert gebrauchen können
nicht ferner zugestalten vermittelst der Fehren
zu Belgern, Prettin und Prötzsch über die Elbe füh
ren zu laßen, mit der bestrafung daß im fall ein
oder der andere in dergleichen verbothenen über
setzung ergriffen würde, derselbe nicht allein
mit Pferd und Wagen in Ihrer Churfl. Durchl
Staff verfallen, sondern auch der Eigenthums
Herr der Fehre oder Überfahrth gänzlich ver
lustigt seyn solle, und was sonsten derbey fer
ner nur gnädigst anbefohlen worden, das ist
Quelle. St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
außenliegende abschrift des gnädigst
befehliches, mit mehreren zu vorkommen,
Mir nun oblieget, diesem gnädigsten an
befohlenen allerdings gehorsamste folge zuleisten
Also habe auch solche Ihrer Churfl. Durchl gnä
digste resolution ich denen Herren hiermit
eröffnen sollen, und haben sie sich darnach
zuachten. Ein Ihnen sonst ver
meine Person zu dienen willig.
Datum Torgau den 4. Febr. Anno 1667
Churfl. Durchl. zu Sachsen
Finanz verordneter
Commisariu
Johann Ruphe
Quelle. St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1959
Ehrenwerteste und Wohlweise
Gütige Herren und gute
Freunde
Nachdem bey dem Ambte allhier sich die
Fehrleuthe von Belgern beschwerehren,
Daß die Herren sich anmaßen wol
len, ihnen, das Fehrgeldes halber, Ord
nung zu geben und vorzuschreiben,
da doch der Elbstrohm und Fehre in
derzeit unter des Ambts vorbe
haltenen Jurisdiction verblieben,
und noch gehörig seynd, und sie
daher ümb Inhibition ansuchen,
Alß ist an die Herren, Ambts wegen,
mein Begehren, sie wollen die
jenige, so sich über das Fehrgeld gra
viert zu seyn vermeinen, ans Ambt
anher verweisen, und sich nicht an
maaßen, von sich selbten hierinnen
Verordnung zu sehen; Uffn soll sie
aber hierwieder etwas verbliches
ein zuwenden haben möchten, solches
binnen 2 Tagen ins Ambt bewis
sen, damit Die Fehrleute, uff fer
ner ansuchen, mit gebührenden
Bescheide versehen werden können
bin sonsten vor meiner Person des
nen Herren zu dienen willig
Datum Torgau, dem 7. Augl..
a.o. 1668
Ambtmann allhier,
Johann Piphenn
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1620
prof. am 18 Sep: 1746
ehrte und Wohl Weise
Hochgeehrte Herren
in der allergnädigst mir communitierten
Sache die von dem Scharfrichter zu
Strehla Johann Samuel Goitigen vor
gebrachten Verkauffung seiner Fehre in
Belgern betr. ist ein bey kommender
Extract zu stande gekommen,
Wenn ich denn solche in beglaubter Form
ad Acta benötigt; Alß will
Nigore Commission ich meine hochgeehrte
Herren hiermit an seinen .............Orts
aber gesuche wir so thäuern Extract
aus dem allegierten Protokoll de a.o.
1569 fol. 915 in beglaubigter Form
.......... zu kommen zu laßen, diesem
auch mit zu annection was etwa
sonsten an Gerechtsamen zu dieser Fehre
gehörig, nicht minder dasjenige funda
ment nach welcher sie eine kleine Kahn
Fehre an der Elbe zu halten berechtigt.
anzuzeigen auch da in einem underen
27. Marii d.c. zwischen George Rosprichen
und obigen Gütigen über die eine helffte
der Fehre getroffenen Kauff unter an
deren enthalten, daß 50 fl. bis nach Ros
prichs ... auf der der Fehre stehen bleiben
sollen, da gegen aber Gosting vorgegeben
daß solche die Rospriche Witwe Cum cum
tore den nunmehrigen
Demnach der Rath zu Belgern, uns entschloßen, unsere kleine Kahn Fehre, oder
die Überfahrt über die Elbe
von Ostern 1776 bis Ostern 1779
also auf Drey nacheinander folgende Jahre zu verpachten, hierzu auch noch künfftigen
neunzehenden MartiJ, pro Termino Licitationis erneuert; Ziehst wird solches hierdurch
bekannt gemacht. Und können diejenigen, so bei Uns ansäßigen, von guten ..... und Glauben, behut
samkeit, auf hinlänglicher Geschicklichkeit sind, Die Überfahrt über die Elbe, bey großem Wasser
Fluthen, Wind Stürmen und Eisfahrten, zu dirigieren und zu verrichten, inmaßen Wir
diejenigen so nicht ansäßig, und die von aus serodentlichen Geschicklichkeiten, nicht besitzen,
zum Licitizen, nicht admittiren werden, in abbestimten Termino, von uns auser Rath
hause, am ordentlichen Raths, und Gerichts sollte des Vormittags, von 9. bis 12 Uhr erscheinen
ihr Licitum mündlich vorbringen, und nach großem Erfolg, der Schließung eines Pacht
Contraccts, mit dem, der unsere abgedachten Vorschrifften, und Bedingungen ein Genügen
lichsten, ingleichen die Pacht Gelder bey Zutritt eines inden Pacht Jahres Ostern 1776.
1777.1776 auf ein gantzes Jahr pranunerizen kann gewärttig zu
Wonach sich also zu achten. Datum Belgern z. Martii 1776
Affigiret. auf dem Rathhause
zu Belgern am 5. Martii
1776. machts anher notiert
Johann Christian Kemmich Johann michael Röllich
pr.+ Cons. reg.
Refigieres vom Rathhause zu Bel
gern am 19. Martii, 1776 wohlfr.
angemerket
Johann Christian Kemmich
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618
Pachtcontract Wir Bürgermeister und
über die hiesige große Rath der Stadt Belgern fügen
und kleine Kahn Fähre hiermit zu wißen und behufen
demnach die Verpachtung Unserer
hiesigen großen und kleinen
Elbfähre zu bevorstehenden Ostern
1804 zu stande gehet und wir
daher es für das beste geach
tet, denselben anderweite
Verpachtung öffentlich be
kannt zu machen und solche
an den Meistbietenden gefällig
zu überlaßen in solche
Absicht auf dieses unser
Vorhaben durch einen öffent
lichen Anschlag gehörig be
kannt gemacht hat, und dabei
den heutigen Tag zum Licition
angesetzt, hierbei aber sich
nebst anderen Licitanten
Johann Gottfried Brähmisch
und
Johann August Mehnert
hiesige Bürger und Fischer
eingefunden und für die
Nutzungen beider bemeldeten
Fähren als ein jährliches Pachtgeld
Einhundert Neun und Neunzig
Thaler
gebothen auf gewöhn
liches ................
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618
sich säumig erweisen, daß Fährzeug
überladen, und überhaupt..........
te Pachts Bedingungen und Vorschrif
ten nicht allendhalben genau beach
ten und erfüllen würden, sofort
zur Execution, und Aufhebeung die
ses Pachtes, als welches von .........
Rathe, nochmals ausdrücklich bedungen
und von ........ Richtern, und ............
........................wird, solle
können, und mögen zu ...............be
gläubigung daßen ist hierüber dieser
Pachtcontract
indujodoto ausgefertigt und
von den regierenden Bürgermei
ster, und denen Pachterern eigenhän
dig unterschrieben worden so ge
schehen Belgern den 27. Januar
1801
Daniel Gottholff Knöpsch
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618
Demnach Wir entschloßen sind
anderweil an den Meistbietenden
der sowohl
unsere große Elbfähre danebst
den kleinen Kahnfähre
auf 3. Jahre von Ostern 1804 bis
dahin 1807 und genau an denjenigen
so dazu geschickt und anstän
digseyn wird, dergleichen auch
unsere 3. Teiche von der Seyde
und genau diese auf 6. Jahre von
Ostern 1804 bis dahin 1810 ver
pachten wollen und ..... künfti
gen
Ein und zwanzigsten Febr. a.c.
(a.c. bedeutet anni cuurentis des laufenden Jahres)
pro termino Licitationis ange
sehet habe. Als wird solches
Pachtmann nicht nur zu jeder
manns Wißenschaft bekannt.
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618
gemacht, sondern es können auch
diejenigen so beyde Fähren und
die Teiche zu erpachten gesonnen
sich des Vormittags um 10 Uhr in
diesem Termine zu Rathhaus
einfindenvon aus die Pachtbe
dingungen dabey
dann über ihr Geboth thun und hierauf
den Zuschlag und pachtlichen
Überlaßung solche resp. Fäh
ren und Teiche nach befinden
zu gewärtigen.
Datum Belgern den 13. Jan.
1804
Der Rath zu Belgern
und
Johann Samuel Brunich
Quelle: St. A. Leipzig Stadt Belgern Nr. 1618
Die Fähre Belgern 1906
Quelle: Postkarte Sammlung K. Stein Dresden
Die Wagenfähre Belgern um 1915
Postkarte Sammlung K.Stein Dresden
Die Wagenfähre Belgern 1925
Postkarte: Sammlung K. Stein Dresden
Die Wagenfähre Belgern um 1934
Postkarte Sammlung K.Stein Dresden
Motorkäffer "Belgora"
Foto: Rüdiger Paul
Im Bereich der Fähre Belgern ist interessant zu sehen,dass es im Jahr 1925
den Hafen noch nicht gegeben hat. Recht deutlich war die empfohlene
Fahrstrecke zu erkennen.
Ehemalige Motorfähre "Roland" im Hafen Belgern.
Eigentümer leider unbekannt.
Eigentümer leider unbekannt.
Foto K.Stein Dresden
Die Wagenfähre Belgern 2007
Foto K.Stein Dresden