Fähre Löbnitz
Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Löbnitz
und die ehemalige Schiffmühle Löbnitz
Das älteste Schriftstück (ein Fährcontract) welches ich über diese Fähre fand, stammt aus dem 1692. Wie bei allen Fähren, so muß man davon ausgehen, dass die Fähren jedoch viel älter sind. Alle Fähren vielen zu dieser Zeit unter das Regalrecht. Das heißt, es war das Recht des Landesherren, dieser konnte die Fähren selbst bedienen lassen oder verpachten.
Zu dieser Zeit in der es wenige Brücken, nur Kutschen und Fuhrwerke gab, war eine Fähre ein Goldgrube. An solchen Stellen konnte nicht nur Fährgeld sondern auch Gleitsgeld (Wegezoll) eingenommen werden. Der Wegezoll ist heute Geschichte aber dafür gibt es die Co2 oder Kerosinsteuer und was es sonst noch für Möglichkeiten gibt den Staat zu mästen. Der Einfallsreichtum unserer Staatsdiener kannte damals wie auch heute in dieser Frage keine Grenzen.
Lukrative Geldeinnahmequellen sind natürlich, früher wie heute, ein Objekt der Begierde. So ist es nicht verwunderlich, dass es in den vergangenen Jahrhunderten erbitterte Kämpfe um diese Quellen gab. Auch damals galt es, wer den längsten Arm hat, der hat auch das Sagen. Die Arbeit der Fährleute selbst (ich berichtete bereits an anderer Stelle darüber) wollte keiner machen, man verpachtete diese an mutige Zeitgenossen.
Bis 1834 lag die Fährgerechtigkeit zu gleichen Teilen bei dem Rittergut Schloßteil und dem Rittergut Hofteil. Um die Gerechtigkeit an den Schiffmüller Hille von Rösa verpachten zu können mußte die Genehmigung dafür beim Landrat Delitzsch eingeholt werden.
Dafür war auch die Zustimmung der Anteilseigner der Rittergutes erforderlich. In diesem konkreten Fall der des Kammerherrn von Wuthenau auf Glesien.
Obwohl die Genemigung für die Abtrennung von den beiden Teilen des Rittergute Löbnitz erst 1834 erteilt wurde, gibt es bereits 1833 einen Pachtvertrag mit dem Schiffmüller Hille in Rösa.
Leider fand ich in Löbnitz und Umgebung keinen Gleichgesinnten der sich für dieses Thema interessierte. Zum Teil verständlich, denn die Aufarbeitung der eigenen Geschichte ist nicht so wichtig wie Geschichten aus dem Mittelmeer.
Ehemalige Fähre Löbnitz
Eing. von der Gem.
zu Löbniz Syndic.
Bromhard Friesen
den 5. Dec. 1692
Bescheinigungs-Articel
bey der Gemeinden zu Löbnitz
contra
Herrn Adolphen und Herrn Haubold Siegfrieden
von Schönfeld zu Löbniz
Articel 1
Wahr und Zeugen wißend, daß die Herrn von Schönfeld
bey Löbniz eine Fähre über die Mulde haben?
Articel 2
Wahr und Zeugen wißend, daß die Löbnitzer ihre
Felder und Wiesen gutentheils über der Mulde haben.
Articel 3
Wahr und Zeugen wißend, auch von seinen Vorfahren und
andern alten Leuten oft gehöret, daß die Löbnizer
Unterthanen, so wohl aus diesen, als andern dahin
gehörigen Dorfschafften, als Döbern, Seehausen,
Poßdorf und Scholitz von länger als 1. 2. 3. 4. 5. 10.
20. 30. 40. 50. und mehr Jahren jederzeit über
die bey Löbnitz stehende Fähre das Heu, Grummet,
Getreydicht von ihren Feldern, wie auch ihr Holz und
was sie sonst drüben haben, ohne einiges Fährgeld
oder Geleithe von Menschen, und Vieh, herüber geführet?
Articel 4
Wahr, daß die Löbnizer und andere dahingehöriger
Dorfschafften Einwohner, auch binnen solcher Zeit
zu besagten ihren Feldern, frey ab- und zugegangen,
gefahren und geritten und dafür weder Fährgeld
noch Geleithe geben dürfen?
Articel 5
Wahr, daß Zeuge selbst sich in Löbnizer Gerichten …………….
Quelle. Landesarchiv Sachsen Anhalt D9,D XVI b 2 Nr.7
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Zu Wißen
Daß nachdem der zuletzt gewesene Pachter
der von beiden Rittergüthern Löbnitz
Schloß und Hoftheil zur Überfahrt
über den MuldeStrohm bey Löb
nitz gemeinschaftlich zu haltenden
Gerichtsherrschaftlichen Fähre und
Zubehör, an Fährseil, Fähr Kahn
oder Fähr Schiffgen und sonst, Meister
Johann Heinrich Hille weiland Schiff
müller zu Rösa war einiger Zeit
erstanden, nach dessen Ableben
aber dessen hinterbliebene Wittwe
Frau Johanna Luise Hillin nicht
nur die ihrem verstorbenem ehe
mann zugesprochen und damals
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt D9,D XVIb 8 Nr.9
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
und solches alles bis auf den heutigen
Tag noch an sich habe auf pachtweise nutz
end gebrauche, gestanden und bekauf ver
pachtende Mandatarius herr D.Lorenz
aber solches alles bestens acceptieret
Alß ist forthann PachtContract abge
handeltermaasen in Zwey gleichlautenden
Exemplaren zu Papier gebracht und von
denen Herr mit zwei Contrahenten respi
cum Curatore eigenhändig unterschrieben
und besiegelt auch solchen des nächsten zu
gerichtl. Confirmation vorzutragen, und
das erforder: Stempel Papier dazu neh
men zu lassen und darum anzusuchen be
schlossen machen. So geschehen Schloß Löbnitz
den 20ten May 1794
S.T. Herrn Johann Hilman Schloß.......
von Schönfeld
auf Löbnitz
Generalbevollmächtigter
D. Christof Heinrich Lorenz als Verpachter
Johana Luise Hillin als Pächterin
Johann Gottfried Gläntzner Cur. Sp.
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt D9,D XVIb 8 Nr.9
Inventarium
Bey der Löbnitzer Fähre
1. Zwey Fehr Kähne nebst der Pobrizke wobey an
einen Kahn eine Kette nebst einem großen
Vincken ist das die Fehre angekettet werden
kann.
2. Ein Fehrkahn einzelne Leute über zu führen wobey
gleichfalls eine Kette und Vincken ist das er
angehenket werden kann.
3. Ein neuer Backofen über den Seegraben.
4. Hauß Stuben und Stallthüren nebst Ketten
und Haspen, item an der Anbauthür ein An-
griff oder Hand habe
5. In der Stube ein guter Kacheloffen aber alte
Fenster worinnen doch nur drey Scheiben fehlen
item eine Bank an der Seite zubefinden.
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt D9, D XVI b 8 Nr.2
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Abschrift
aus den Acten
die den beyden Guthsherrschaften zu Löbnitz Schloß
und Hoftheils zustehende "Gleits und Fährgerechtig
keit" über den Muldenstrohm zwischen Löbnitz
und Rösa betreffend de oc 1770
fol.41
Patent
Den nachbenannten Herrn Gerichts Direktoren
zu Löbnitz theile ich in der Anlage das Gutachten
des Herrn Wasserbauinspector Mehlig, über
die Nothwendig zu .......... Wegschaffung
der Untiefe auf der Fährbahn bey Löbnitz
zur Kenntnisnahme mit und bemerke
daß ich nunmehr sofort wegen anderer
Einrichtung des..... der Rösaer Schiff
mühle an den Herrn Landrath des Bitterfelder
Kreises das Erforderliche gelangen lassen
werde. Ich ersuche zu dem um Revision
der Anlage binnen drei Tagen.
Delitzsch den 3 Januar 1818
Der K. Landrath
Pflaumberg
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt H 196, Nr. 527
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Genehmigung
der
Abtrennung der Fährgerech
tigkeit von dem Ritterguthe zu
Löbnitz Hoftheils
Nachdem die dem Manualrittergüthern
Löbnitz, Hof und Schloßtheils
gemeinschaftlich zugehörige Faehre über den Mulde
Strohm bey Loebnitz mit dem Recht zum Erh
bung eines Fährgeldes und Gleits nach von
dem damaligen Besitzer des Ritterguthes
Löbnitz Schorfheide Herrn Kammerherrn
v. Grünberg zu seinen Anteil an den
Schiffmühlenbesitzer Herrn Johann Hein
rich Hille in Rösa in Erbpacht abgetre
ten worden ist, so hat auch der Besitzer
des Ritterguthes Löbnitz Hoftheils, Herr
Kammerherr und Oberforstmeister
Carl August von Schönfeld
sich bewogen gefunden die diesem seinen
Ritterguthe zustehende andere Hälfte je
ner Fährgerechtigkeit nebst dem soge
nannten Fährsold bey Loebnitz von 3/4
ohngefähren Flächengehalt, an Herrn Hille
Quelle: Landesarchiv Rep.C129 AG Delitzsch
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
in Erbpacht zu überlaßen, und es hat der
genannte Herr Ritterguthsbesitzer wegen
des Capitals von 3000f -.- Cono. Speries
welches das hiesige Hospitel auf dem Ritter
guthe Löbnitz Haustheils Hypotheken er
suchet hat, um Genehmigung dieser Ver
pachtung nachgesucht.
Wir erklären demnach hierdurch nach
eingeholten Fähren Zustimmung, daß wir
in der Voraussetzung, daß
a. ein Erbpachts Canon von 20 f-.- jähr
lich an das Dominium Löbnitz Hoftheils
b. 1000 f-.- Erbstandsquantum an
dasselbe
c. Die finanziel vom Fährgelde und Gleits
für das Ritterguth Löbnitz Hoftheils
dessen Personal und Geschirre.... alle
Zukunft ausbedingen und
d. dem Erbpächter die Unterhaltung der
Fährstraße zwischen Löbnitz und Rösa
zur Pflicht gemacht seiten des Dominium
Löbnitz Hoftheils aber nur die Repara
tur etwaigen Dammbrüche über
nommen werde, so wie
e. Das die bei a.c. und d erbrächten
Leistungen durch hypothekenweise
f oft auch fl = Florin steht für Gulden
Quelle: Landesarchiv Rep.C129 AG Delitzsch
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Eintragung auf die Fähre und auf die
partinentiatur sicher gestellt werden,
nicht bloß die Verpachtung jener Fähre
gen...............keit und das dazu gelegenen
Feldstücks an Herrn Hille ..............son
dem auch darin einwilligen, Daß die ver
pachtete Fährgerechtigkeit nebst dem Feld
stücke alle desiriert werden.
Wir geben zugleich die wegen obigen Ka
pitals mit Zinsen und Kosten dem Hospi
tal Amario ................ Hypothek an den
zu verpachtenden Gegenständen und Ge
rechtigkeiten hiermit aus, und willigen
ausdrücklich in die Löschung denselben an
den be......... Gegenständen.
Delitz, am 7 ten April 1834
Die Hospital Inspection das.
Quelle: Landesarchiv Rep.C129 AG Delitzsch
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
27.D.I. Sep: 1786
Die Gemeinde Löbnitz Hoftheil
bekennt sich daß sie die Stege und
das Fähr Schiff wenn es durch großes
Wasser weg gerissen wird wieder her
zu schaffen weiter aber nicht als in
Unseren Gerichten ohne Kosten
wieder her zu schaffen.
So haben wir uns entschloßen kleiner und
großer gleiche Dienste zu thun.
Das Fähr korn aber soll gegeben zu Martini
die Hüfner und halb führen 1Doßen Metz,Die
halb führen
1/2 Dosen Metz
Gottlieb Ditze Herrschaftlicher Richter
Johann Friedrich Munkwitz
Johann Gottlob Geißler
Johann Christian Bärtner
Johann Heinrich Dietze
Johann Christian Bärtner
Johann Gottlieb Both
gottfried Sonberger
Johann Gottfried Schröder
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt D9, D XVI b 2 Nr.9
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Die Nachfolgende Erklärung des
Herrn Cammerherrn von Wuthenau auf Glesien
(Original Protokoll ohne Stempel)
Glesien
den 21. July 1840
An hiesigen Gerichtsstelle ist anwesend, der Besitzer
des hiesigen Rittergutes
Herr Cammerherr Carl Adam Traugott
von Wuthenau
dessen Dispositionsfähigkeit außer allen Zweifel ist
und es gibt derselbe folgende Erklärung zum Protokoll
Auf dem Ritterguthe Loebnitz, Hoftheil, haften
für mich
Sechstausend Thaler -- -- Capital,
laut Schuldenkonto d.d.15 April 1814 Erbzins
urkunde d.d. 17 Oktober 1839
im Hypotheken Buch Rubr. III. Nr. 18 eingetragen.
Nun hat zwar schon der vorige Inhaber dieses Capi
thals Herr Megistratsaßessor Krieger in Delitzsch
wegen dieses Capitals seine Zustimmung zu den geschehen
nen Verpachtung der dem Ritterguthe Loebnitz
Hoftheils zugestandenen Fährgerechtigkeit über die
Mulde bey Loebnitz in einer unterm 5. September
Quelle: Landeschiv Sachsen Anhalt Rep. C 129 AG Delitzsch
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
1834 vollzogenen Urkunde ertheilt und es genehmigt,
daß diese Fährgerechtigkeit dem dazu geschlag
nen Feldstück alldifiriert worden, auch der Hypothek
an diesen zu verpachtenden Gegenständen und
Gerechtigkeiten entsagtund in deren löschung ein
gewilligt, indessen will auch ich, mittlerweile an
getretenen Inhaber des obigen Capithals, diesen von
den Herrn Magistratsaßessor Krieger abgege
benen Erklärung auf die an mich ergangene Auffor
derung, allenthalben hiermit ausdrücklich beytre
ten und bitte, die Ausfertigung dieser Verhand
lung an den Herrn Oberforstmeister von Schön
feldt in Erfurt aushändigen zu laßen.
Vergelesen und unterschrieben
Carl Adam Trugott von Wuthenau
A. U. S.
An W. Schulze ESTH.
wird hiermit ausgefertigt
Glesien, den 22 July 1840
Patrimonialgericht daselbst
Quelle: Landeschiv Sachsen Anhalt Rep. C 129 AG Delitzsch
Ein Kartenausschnitt dieser Fähre von 1874
Quelle: SLUB Dresden Kartenforum