Fähre Göhrisch Gut - Diesbar KF KM 93,5
Fähren Göhlis - Meissen
Fähre Göhrisch Gut - Diesbar KF Km 93,5
1840 wurde ein Gesuch der Gemeinde um die Fährgerechtigkeit für eine Kahnfähre am 4.April 1840 genehmigt (VO vom 4.4.1840 Nr. 231 Strb.Reg.), nachdem es bereits 1837 zu einem Streit zweier hiesiger Einwohner wegen der Überfahrt gab.
Der Weinbergbesitzer Adam Kiesling wurde unter dem 7.März 1837 von dem Landeigentümer Johann Christian Thielemann, angezeigt über dessen Rechte hinaus noch andere Personen und Güter zu transportieren.
Auf diese Art wechselten nicht selten die Fährkonzessionen den jeweiligen Nutzer der Fähren.
Am 4.April 1840 erhielt die Gemeinde Diesbar vom Finanzministerium die Konzession zur Haltung einer Kahnüberfahrt. Lediglich zum Gebrauche der
"Volkseinwohner zur Beförderung Ihrer Erzeugnisse über die Elbe, sowie zur Erholung ihrer Bedürfnisse von den jenseits gelegenen Ortschaften unter ausdrücklicher Bedingung das sie die Befugnis durch einen verlässlichen Mann ausüben lasse".
Da sich im Jahre 1862 kein Mann mehr für die Überfahrt finden ließ, wurde laut Verordnung v. 10.Juni 1862 der Witwe d. Schiffers Funke der bis dahin übergefahren hat, die Ausübung des Fährdienstes verweigert. Die Fährgerechtigkeit ruht seit dieser Zeit.
1 Tlr. musste jährlich Verleihung gezahlt werden, nach einer Mitteilung des Schloßrentamtes Dresden vom 7.Juli 1928 mußten für diese Fähre jeweils zu Michaelis 3 Reichsmark als Kanon gezahlt werden. Auch noch 1931 obwohl es diese Überfahrt schon lange nicht mehr gab.
Das Fährecht lag zu dieser Zeit bei der Gemeinde.
Der Weinbergbesitzer Adam Kiesling wurde unter dem 7.März 1837 von dem Landeigentümer Johann Christian Thielemann, angezeigt über dessen Rechte hinaus noch andere Personen und Güter zu transportieren.
Auf diese Art wechselten nicht selten die Fährkonzessionen den jeweiligen Nutzer der Fähren.
Am 4.April 1840 erhielt die Gemeinde Diesbar vom Finanzministerium die Konzession zur Haltung einer Kahnüberfahrt. Lediglich zum Gebrauche der
"Volkseinwohner zur Beförderung Ihrer Erzeugnisse über die Elbe, sowie zur Erholung ihrer Bedürfnisse von den jenseits gelegenen Ortschaften unter ausdrücklicher Bedingung das sie die Befugnis durch einen verlässlichen Mann ausüben lasse".
Der Weinbergbesitzer Adam Kiesling wurde unter dem 7.März 1837 von dem Landeigentümer Johann Christian Thielemann, angezeigt über dessen Rechte hinaus noch andere Personen und Güter zu transportieren.
Auf diese Art wechselten nicht selten die Fährkonzessionen den jeweiligen Nutzer der Fähren.
Am 4.April 1840 erhielt die Gemeinde Diesbar vom Finanzministerium die Konzession zur Haltung einer Kahnüberfahrt. Lediglich zum Gebrauche der
"Volkseinwohner zur Beförderung Ihrer Erzeugnisse über die Elbe, sowie zur Erholung ihrer Bedürfnisse von den jenseits gelegenen Ortschaften unter ausdrücklicher Bedingung das sie die Befugnis durch einen verlässlichen Mann ausüben lasse".
Da sich im Jahre 1862 kein Mann mehr für die Überfahrt finden ließ, wurde laut Verordnung v. 10.Juni 1862 der Witwe d. Schiffers Funke der bis dahin übergefahren hat, die Ausübung des Fährdienstes verweigert. Die Fährgerechtigkeit ruht seit dieser Zeit.
1 Tlr. musste jährlich Verleihung gezahlt werden, nach einer Mitteilung des Schloßrentamtes Dresden vom 7.Juli 1928 mußten für diese Fähre jeweils zu Michaelis 3 Reichsmark als Kanon gezahlt werden. Auch noch 1931 obwohl es diese Überfahrt schon lange nicht mehr gab.
Das Fährecht lag zu dieser Zeit bei der Gemeinde.
Der Weinbergbesitzer Adam Kiesling wurde unter dem 7.März 1837 von dem Landeigentümer Johann Christian Thielemann, angezeigt über dessen Rechte hinaus noch andere Personen und Güter zu transportieren.
Auf diese Art wechselten nicht selten die Fährkonzessionen den jeweiligen Nutzer der Fähren.
Am 4.April 1840 erhielt die Gemeinde Diesbar vom Finanzministerium die Konzession zur Haltung einer Kahnüberfahrt. Lediglich zum Gebrauche der
"Volkseinwohner zur Beförderung Ihrer Erzeugnisse über die Elbe, sowie zur Erholung ihrer Bedürfnisse von den jenseits gelegenen Ortschaften unter ausdrücklicher Bedingung das sie die Befugnis durch einen verlässlichen Mann ausüben lasse".
Quelle:
H. St. A. FM. K.II.D. Nr.1
Etwa 20 Meter oberhalb der Dampfschiffhaltestelle befindet sich der Anlegesteg der Fähre 1903.
Postkarte: Sammlung K.Stein Dresden
Auch der Anlegesteg auf der linken Elbseite (hier 1908) zum Göhrischgut
würde den heutigen weit überspitzten Anforderungen nicht genügen.
Postkarte: Sammlung K.Stein Dresden