Fähre Wendischfähre KF Km 11,7
Fähren Schöna - Obervogelgesang
Wendischfähre KF Km 23,0
Älteste Erwähnung 1648
1877 nach dem Bau der Brücke eingestellt.
Am Km 12,0 mündet die Polenz
Am Km 13,2 befindet sich die Prossener Hafeneinfahrt.
Die Lausitzischen Wenden haben an dieser Stelle über die Elbe gesetzt, wenn sie zur Papstdorfer Kapelle wallfahrten.
Das Dorf wird 1443 "zcur windischen fehre" genannt, so schreibt Meiche in seiner Historischen Topographie.
In einem "gehorsamstes und umb Gottes barmherzigkeit flehentliches bitten" der Fischer von Wendischfähre an den Kurfürsten möge er ihnen doch die Fähre belassen.
Darauf wurde der Gemeinde die Kahngerechtigkeit belassen. Das unberechtigte (Schleife) übersetzen von Gütern, Personen und Schiebeböcken wurde ihnen angedroht die Gerechtigkeit zu entziehen.
1749 und 1819 wird berichtet, dass die Altberechtigten sich bei dem Fährbetrieb anfangs wöchentlich später jährlich abwechselten.
1846 verpachtete die Gemeinde die Fähre mit einer Holzniederlage für 140 Tlr.
Nach dem Bau der Elbbrücke 1875/77 wurde die Fähre eingestellt.
Darauf wurde der Gemeinde die Kahngerechtigkeit belassen. Das unberechtigte (Schleife) übersetzen von Gütern, Personen und Schieböcken wurde ihnen angedroht die Gerechtigkeit zu entziehen.
1749 und 1819 wird berichtet, dass die Altberechtigten sich bei dem Fährbetrieb anfangs wöchentlich später jährlich abwechselten.
1846 verpachtete die Gemeinde die Fähre mit einer Holzniederlage für 140 Tlr.
Nach dem Bau der Elbbrücke 1875/77 wurde die Fähre eingestellt.
Quelle: Meiche Hist.Top. 374
H. St. A. Loc.39909 Rep XV Hohnstein Nr.42
Schumann Postlexikon XII S.660 ff.
Die Kopie eines Schreibens des Schösser von Hohnstein, an seine Durchlaucht
den Kurfürsten, mit der Bitte den Fischern von Wendischfähre die Überfahrt zu belassen.
In diesem Schreiben beruft sich der Schößer auf ein Edikt vom 20. Marty 1648.
Diese durften daraufhin einzelne Personen übersetzen.
Es wurde ihnen jedoch angedroht, diese Anordnung zu widerrufen,
wenn sie Geleitbares übersetzten.
Quelle : H.St.A. 1036 Fin.Archiv Hohnstein Nr.42
Die Kopie der ersten und letzten Seite der Fährordnung
dieser Fähre vom 26 Juni 1866
Quelle: H. St. A. DD Min. d. Inneren Nr. 13501
Die endgültige Löschung der Fährgerechtigkeit von Wendischfähre erfolgte 1939
durch das Sächsische Amt für Wirtschaft und Arbeit beim Amtsgericht Schandau.
Quelle: H. St. A. Dresden 10762 Amtshauptmannsch. Pirna
Das ehemalige Fährhaus Wendischfähre.
Foto:Sammlung K.Stein Dresden