Fähre Sörnzig
Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Sörnzig
1864 sollte eine Wagenfähre eingerichtet werden, dabei stellte man fest, daß durch eine Immemorialverjährung¹ ( Verjährung
über Menschengedenken hinaus) das Schenkengut im Besitz der Fährgerechtigkeit war.
Um 1878 gab es an dieser Stelle den "schwankenden Steg". Siehe Postkarte unten.
1930 hat es dann bereits eine Hängebrücke gegeben ²
Quelle: FM. K. II. S. III.¹
H. St. A. DD Amtshauptmannschaft Rochtlitz Abt. XIX B. Abschn.8 Nr.17 ²
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Auf Inhalt nebst dazu gehörigen Unter
lagen sub voto remissioni beifolgenden Com
municats des Cultministeriums ist, im
Zusammenhang mit Gewissen das Schulwesen
von Sörnzig betreffenden Verhand
lungen von dem Besitzer des angeblich mit
einer Kahnüberfahrtgerechtigkeit erfahrenen
Schänkgutes in Sörnzig darum angesucht wor
den, daß ihn statt jenes bisherigen Fahrzeuges
die Anordnung eines Fahrzeuges nach der
unter den Beilagen befindlichen neueren
Zeinungen gestatte, so wie auf Erlaubnis
zur Überfahrt von mit Zugvieh bespannten
Wagen ertheilt werde.
Vom Ministerium des Inneren in
dessen Acten übrigens über die ngebliche
Kahnüberfahrtsgerechtigkeit etwas nicht zu
finden ist - würde im Hinblick auf die
Beführwortung der Amtshauptmannschaft
Rochlitz und die Kreisdirektion Leipzig gegen
die Gewährung des Gesuchs vom diesseitigen
Standpunkte aus im Allgemeinen kein
Bedenken beigehen, daß würde vor hauptsächlicher
Quelle: H. St. A. DD 10736 Min. d. Inneren Nr. 13502
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Entschließung zunächst Tüchtigkeit und
Zweckmäßigkeit des beabsichtigten Fahrzeugs
zu ermitteln, nicht minder wegen der für
die Anfahrten etwa erforderlichen Uferbauten
und Wegeherstellungen und deren künftige
Unterhaltung das nöthige festzustellen
und endlich auch ein Fährordnung nebst
Taxe zu entwerfen sein.
Indem man daher dem Finanzminite
rium anheimstellen, in Mangel ....
ger Bedenken, die Wasserbaucommission
mit entsprechender Anweisung zu ver
sehen sieht man künftiger gefälliger
weiterer Mittheilung in der Sache bei
Rückgabe der Beilagen ergebenst entge
gen.
Dresden am 20. April 1864
Ministerium des Inneren
Für den Minister
An
das Finazministerium
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Die Fähre Sörnzig
betreffend
Quelle: H. St. A. DD 10736 Min. d. Inneren Nr. 13502