Zschopau Frankenberg-Gunnersdorf
Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Frankenberg-Gunnersdorf
Im Zuge des Dreißigjährigen Krieges während der Schlacht bei Chemnitz (04.April 1639) wurde eine bereits bestehende Brücke über die Zschopau in Frankenberg zerstört.
Seit dieser Zeit mußte eine Fähre ist eine Fährverbindung nachgewiesen. Betrieben wurde diese vom Amte Frankenberg und vom Rittergute Lichtenwalde.
Der Fährbetrieb wurde von beiden wechselweise, eine Woche um die andere betrieben. 1694 fiel das Fährrecht volständig an das Rittergut Lichtnwalde.
Der Besitzer sollte 200 Gulden für diese Gerechtigkeit dem Amte zahlen, die Summe aber auf seinem Gute gegen einen jährlichen Zins von 10 Gulden ¹ stehen lassen.
Verpachtet wurde die Fähre in der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts an zwei Fährmänner von denen "der eine dieseits und der andere jenseits der Zschopau wohnte" ².
Laut Eberhardt Schmieder war das Amt Frankenberg noch um 1912 Eigentümer der Hälfte dieser Gerechtigkeit.
Die Überfahrtstelle war zu seiner Zeit schon nicht mehr auszumachen.Vermutlich ist diese Stelle an der damaligen Furt in der Nähe der Straßenbrücke bei Gunnersdorf befand.
In den Akten wird von einem Fährplatz und einem Fährhaus bei Gunnersdorf berichtet, aber auch von einer Brücke die an dieser Stelle gebaut werden soll.
Der Besitzer des Rittergutes Lichtenau beabsichtigte an dieser Stelle eine Brücke bauen zu lassen, wenn die Stadt Frankenberg die Vorbrücken bauen ließe.
Da auf dem Rittergute nur die halbe Fährgerechtigkeit liegt, lehnte die Stadt Frankenberg dieses Vorhaben ab.
1833 wurde die Chaussee Chemnitz, Frankenberg, Hainichen, Roßwein,Nossen nach Meißen fertig gestellt. 1834 wurde dann auch eine Behelfsbrücke über die Zschopau
gebaut. Damit wurde die Fähre überflüssig³.
Um 1730 verkehrte in Frankenberg auf dem Ratsteich eine Privatfähre. Ein Anwohner des Teiches beanspruchte diese mit der Begründung, sie zu seiner Hauswirtschaft
zu benötigen. 1742 sollte dieser Bürger den Beweis vor dem Gericht des Landsherren vorlegen, das Fährrecht vom Rate zuerkannt haben was ihm nicht gelang³.
Quelle: H. St. A. DD 10036 Fin.Arch. Loc.39879 Rep XV Frankenberg Nr.2. u.4¹
H. St. A. DD 10036 Fin.Arch. Loc. 33425. Rep. XXXII. Frankenberg Nr. 29 ²
H. St. A. DD 10036 Fin.Arch. Loc.39879 Rep XV Frankenberg Nr.6 ³
Bereits 1822 ist diese Fähre auf dieser Karte eingezeichnet.
Diesen Kartenausschnitt kann man vergrößern.
Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Frankenberg
No. . 9 Erklärung
Von Seiten der Accise kan Johann George
Müller zu Frankenberg eine Fähre auf
dasigem Raths Reiche zu halten, zuvor
gestattet worden, da.... aber der Rath
allda hierbey einiges Bedenken hat
kam es ihm auch von selber gewehret
werden, außerdem aber sind die Visitatores
zu bescheiden, hierauf jederzeit
gut Recht zu haben, und Müller bey
geschehener Straffe zu........ renurieret
diese Fähre keine Unterschleiffe
zu begehen. Sig. Dreßden am 9. Aug.
1742
H. H. Heringen
Quelle: H. St. A. DD 10036 Fin.Arch. 37644 Rep. XLI Frankenberg Nr.6