Schiffmühle Grödel
Fähren Göhlis - Meissen
Schiffmühle Grödel
In einer Zeit wie der unseren 2009, in der man sich in der eigenen Wohnung zwischen Küche und Wohnstube nur mit einem Mobiltelefon unterhält, weiß man natürlich nicht was eine Schiffmühle war.
Um eine Mühle nicht mehr mit der eigenen Körperkraft betreiben zu müssen, kamen unsere Vorfahren auf die Idee, diese mit einem Wasserrad zu bewegen.
Die Wassermühle war geboren. Jeder der vielen kleinen Bäche und Flüsse beherbergte eine unzahl von Mühlen. Wie das nun bei uns Menschen ist, auf engem Raum zusammen das gab schon bald Probleme.
Diese einfache Skizze veranschaulicht dieses System.
Ein Mühlschiff in dem der gesammte Mühlgang mit seinen Hilfsgeräten untergebracht war und einem Wellenschiff auf dem die Welle des Rades auflag.
Ein Mühlwerk auf ein Schiff gesetzt und in einem Strom verankert, war die Lösung, vorerst. Doch auch auf den Flüssen war das Leben der Müller nicht einfach.
Wenn sie sich untereinander nicht das Leben schwer machten, die "Obrigkeit" tat es ganz gewiß. Und nicht nur mit den Abgaben die erfunden wurden, nein auch mit den Bestimmungen die den Müllern vorgegeben wurden, waren sie bestaft genug.
So wurde dem Müller nicht nur der Stellplatz im Fluß vorgegeben nein ihm wurde auch noch vorgeschrieben wie und wo er sein Mühlschiff befestigen konnte.
Bei geringem Wasserstand hatten die Müller so richtig Probleme. Durch die geringe Strömung hatte die Anlage nicht die notwendige Kraft um sie in Bewegung setzen zu können. In der Folge mußten sogenannte Streichzäune gesetzt werden.
Streichzäune, waren in den Flußboden gerammte Pfähle die mit Weidenzweigen umflochten wurden und vor dem Schaufelrad der Mühle aufgestellt waren. Der Zweck, damit konnte man die geringe Strömung in Richtung des Schaufelrades leiten.
Aber auch zu Beginn der Winterzeit wenn die ersten Eisschollen den Fluß hinab trieben (wir Kinder nannte sie die Böhmischen Kuchen) wurde es für die Mühlen gefährlich. Anfangs suchte man Schutz hinter einem Heger einer Sandbank. Später wurde mit viel Aufwand, eine große Fläche etwas größer als die Grundfläche der gesammten Mühle, in das Uferbereich gegraben. Eine sogenannte Ausweiche für die Zeit mit viel Eis. Der Name Mühlenweiche ist in manchen Orten entlang unserer Flüsse heute noch geläufig. In Strehla b.z.w. Kötzschenbrode gibt es diese Weichen noch.
Die wenigsten wissen jedoch mit den Worten Mühlenweiche oder Streichzaun etwas anzufangen.
Und wie das auch heute noch so ist, der Fiskus ist rege, aber nur hierbei, wenn es um eine höhere Steuereinnahme geht. So wurden bereits 1840 in einer
Polizeiverordnung Maßregeln für die Schiffmühlen festgelegt.
Wer in dieser Gesellschaft weiß schon was eine Schiffmühle ist?
Aber es gibt sie noch, meist älteren Semesters, die sich mit unser aller Vergangenheit und den verschiedensten Themen beschäftigen.
Und eben die Interessengruppe ist es, die es weiß, daß es die Schiffmühlen bis ca. 1830 gab. Vereinzelt auch noch bis nach 1912. An kleineren Flüssen wie die Mulde gab es sie noch bis 1920. Natürlich gibt es aber auch heute noch Schiffmühlen die als Museum geöffnet sind.
Erst ab der Verabschiedung der Elbschiffahrtsakte 1821 wurden sie zum Hindernis für die Schiffahrt. Viele gaben von sich aus auf, andere wurden vom Staat aufgekauft um für die aufstrebende Dampfschiffahrt freie Fahrt zu haben.
Die Schiffmühle Grödel befand sich seit 1655 mit Johann Haacke nahezu ununterbrochen im Besitz dieser Familie.
1618 begann er, der lange Krieg in Europa. Es ging um die Vormachtstellung im römisch-deutschen Reich und in Europa, aber auch um den Glauben.
Als Auslöser des Krieges gilt der Prager Fenstersturz vom 23. Mai 1618, mit dem der Aufstand der protestantischen böhmischen Stände offen ausbrach. Der Aufstand richtete sich hauptsächlich gegen den neuen böhmischen König Ferdinand von Steiermark (der die Rekatholisierung aller Länder der Böhmischen Krone beabsichtigte), aber auch gegen den damaligen römisch-deutschen Kaiser Matthias.
13 Jahre Kampf verwüsten das Reich. Frankreich erklärte zunächst Spanien, dann dem römisch-deutschen Reich den Krieg. 13 Jahre dauerten die Kämpfe, doch es kam nie zu einer entscheidenden Schlacht. Plünderungen und Raub verwüsteten Deutschland in diesen Kriegsjahren.
Unzählige Menschen starben in den Kämpfen. Die Bevölkerung litt an Hungersnöten und Seuchen. Raub und Plünderung waren an der Tagesordnung. Ganze Landstriche wurden entvölkert und verwüstet. Die Bevölkerung verringerte sich von 18 Millionen auf 6 Millionen Einwohner.
Am 24. Oktober 1648 endete der Krieg, dessen Feldzüge und Schlachten überwiegend auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches stattgefunden hatten. Die Kriegshandlungen und die durch sie verursachten Hungersnöte und Seuchen hatten ganze Landstriche verwüstet und entvölkert. In Teilen Süddeutschlands überlebte nur ein Drittel der Bevölkerung. Nach den wirtschaftlichen und sozialen Verheerungen benötigten einige der vom Krieg betroffenen Gebiete mehr als ein Jahrhundert, um sich von den Folgen des Krieges zu erholen.
So ist es nicht verwunderlich, daß diese Schiffmühle ca 50 Jahre Wüst lag. Nun ist heute nicht mehr zu ersehen was der Grund für eine verwüstung dieser Mühle war. Es konnte nach einer Eisfahrt die völlige Vernichtung auf dem Strom gewesen sein. Eine Vernichtung durch marodierende Söldner Horden liegt aber sehr nahe.
Eine Karte von 1733 zeigt diese Schiffmühle
Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
Verzeichniß
derer auf dem Elb Strohm von
der Magdeburgischen bis an die
Böhmische Grenze in Sächsiß.
Landen liegenden sämtlichen
Schiffsmühlen, ingleichen auch
derer auf besagte Elbe von der
nebst und daßischen bis an
die Böhmische Grenze befind
lichen Weydigt Heeger und
Inseln de. ao. 1765
Quelle H. St. A. Dresden 10036 Fin.Archiv Loc. 33807 Rep. XXVII Gen.Nr.81
Der nebenstehende Text aus dem Altdeutschen lautet:
-----------Grödel Hannß Christoph Haake
in
Amter Meißen
Die Übertragung des nebean stehnden Textes aus dem
Altdeuschen lautet:
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster
König und Churfürst
Allergnädigster Herr
Nachdem Ew. Königl. Majestät wegen derer
unter allhiesiger Amts Jurisdiction vorhandeneneich
Schiffmühlen auf unterschieden zugleich
geschiedener Punkte hinlängliche Nachricht
verteilet müßen wollen, und deßwegen ge
weßene allergnädigste Befehle, unterm
dato Dresden den 28. Oktober und pras
den 15. Nov. a: p. an uns egehen laßen
So haben wir zu Dießen Pflichtgehorsamster
Folge hierüber genaue Erkundigung einge
zogen, und mit dem Besitzer Derselben
so wohl Daraus uns vernommen, alß auch
Quelle: H. St. A. DD 10036 Fin. Arch. Loc. 33825
Die Übertragung des nebean stehnden Textes aus dem
Altdeuschen lautet:
aus Deren Amts Handels Büchern der hierzu
Dienliche Nachricht uns erhaltet.
Dero überreichen EW. Königl. Majestät.
hiermit die Darüber gefertigte Tabelle
in allerunterthänigkeit, und weile vorigen
selbiger Hannß Zitzschmanns zu Schänitz
Schiffmüller mit 1 Thlr. 18 gl. in Zusatz
gekommen, sollen EW. Königl. Majestät
wir hierbey allergehorsamst nicht ver
halten, daß solche cadureo Mühle halbe
nach Anleitung eines besonderen aus EW.
Königl. Majestät hochlöbliche Cammer Col.
legio ergangenen allergnädigsten Befehle
eine Untersuchungvor dem Amte Haiyn
angestellet, und mir dem Commissions
Rathe und Creyß Ambtman ein
gesendet werden sollen zugleich
Commission aufgetragen worden wes
wegen nachstehend ausführliche aller
unterthänigster Bericht ein
gesendetwerden soll, mit
Quelle: H. St. A. DD 10036 Fin. Arch. Loc. 33825
aller Devotion ..................
EW. Königl. Majestät
Creyß Amt Meißen
den 15. April
1734
allerunterthänigster
Pflichtgehorsamster
Johann Friedrich Flöckner
Georg Carl Burghardt
Quelle: H. St. A. DD 10036 Fin. Arch. Loc. 33825
Ein Auszug der Polizeiverordnung Sachsen 1840
die Schiffmühlen betreffend.
Wege zur Ein- und Ausschiffung des Getriedes und zu
sonstigem Verkehr mit der Schiffmühle über ufergebäude anzu-
legen, ist nicht erlaubt, insofern der Müller die Erhaltung des
Baues nicht übernommen hat. Ferner darf kein Schiffmüller zur
Befestigung seiner Mühle in dem Strombette Grundpfähle ein-
schlagen, oder zum besseren Umtriebe derselben Streichzäune oder
andere Vorrichtungen in demselben anbringen. Im Contraven-
tionsfalle soll er für jeden Pfahl einen Thaler, für jeden
Streichzaun aber mit fünf Thalern bestraft werden.
Pfähle und Anker die auf dem Lande zur Befestigung der Mühle
notwendig sind, dürfen weder auf dem Ufer noch auf den Damm-
Gebäuden eingeschlagen werden. Bei hohen und steilen Ufern aber
muß dies jedes mal in einer Entfernung vom Ufer geschehen, welche
insofern von der Commision nicht eine anderweite Anweisung
nach der örtlichen Beschaffenheit des Ufers ertheilt wird, die Ufer-
höhe bei einem gewöhnlichen Wasserstande dreimal in sich faßt.
Quelle: Sachsens Polizei: Ein Handbuch für k. sächsische Polizeibeamtete 1840
Etwaige Vorgänge aus der heutigen Zeit (2019), sind rein zufällig
und nicht zu verallgemeinern.
Der Stammbaum der Familie Haacke von 1648 bis 2012
Diesen Ausschnitt kann man vergrößern.
Quelle. Ernst Haacke Grödel