Schiffbrücke Zschepplin
Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre und ab 1873 eine Schiffbrücke Zschepplin
Die Fähre Zschepplin oder eine Schiffbrücke wird heute keiner der Einwohner mehr kennen. Aber selbst in den Archiven, für diese Region von Sachsen weit verstreut, findet man sehr wenig.
Eine Akte von 1763 mit drei Seiten ist bisher das magere Ergebnis meiner Recherche.
Selbst in Museen findet man sehr wenig, in vielen Fällen garnichts, über die ehemaligen Fähren an der Zschopau und den drei Mulden.
In diesem Dokument wurde das Anlegen einer Schiffbrücke genehmigt, unter anderen mit der Auflage diese an der Stelle der ehemaligen Fähre zu errichten.
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Von gottes Gnaden Friedrich August König
in Polen, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg
Engern und Westphalen Churfürst
Liebe getreu; Nachdem unser Pemier Minister
wirklicher Geheimrath, General von der Infanterie
Ober Cämmerer, Cammerherr Praesident Ober Steuer
General Accis auf Stift Wasserburg und Naum
burg inher Cammer Direktor Heinrich Graf von
Brühl, Freiherr zu Forst und Wörthen dies in des
Amts Bezirk gelegenen Canzlay " Schrift
säßige Mann" Lehn Guth Zschepplin, ohnlängst amt
lich an sich gebracht; Und wir aus sonderbaren
Gnaden womit Wir die uns Und unseren Königl
chen Chur Hause, von ihm mit unermüdeter
Treue, und in allen Belegenheiten seit so gerau
men Jahren standhaft bewährter Devotion
geleisteten ersprießlichsten Dienste betrachten,
nicht nur erwähnten Guth Zschepplin, mit allen Darzu
gehörigen Dörffern, und Gütern, die im
merwährende Eigen....... eines neuen Erb
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt D12, Anhang 1 Nr. 156
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Butes, und Allodi sondern auch des Perpetuin
liche Befugnis verliehen, daß es statt .............
maligen Furths, oder der damaligen Fähre nun
mehro eine Schiff Brücke über die Mulde anle
gen, und unterhalten möge, jedoch dieses mit der
gestaltiger Restriction, daß weder den inzigen
noch künftigen Eigenthümern des Guthes als
welche sich hierzu durch Gerichtliche Reversales
zu verbinden haben, jemals erlaubt sey sich so
thuner Schiff Brücke zu einem anderen Zweck
als dem Uebergang des Viehes und dem Transport
derer Oeconomischen Bedürfniss, für sich und
die ihrigen zu bedienen mithin ihnen schlechter
dings unterdagt bleibe, solche in einem öffentli
chen Trenaitum zum Nachtheile der ....... Straßen
Brücke zu Eilenburg zu verwandeln
Also ist hiermit Unser Befehl an Euch, ihr wollet
euch nach solchen Unserer Begnadigung der Rit
er Guthes Zschepplin gehorsamst achten, und ein
Project zur Concession über dieses a d quosvie
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt D12, Anhang 1 Nr. 156
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:
Pohsepsores sich erstreckende Befugnis eine
Schiff Brücke in dem bemeldeten Maße zu hal
ten, entwerfen, und solches mittelst sonder
samsten unterthänigsten Berichts einsenden
inmaßen Wir dann auch, daß dieses Befugnis
denen, über das Guth Zschepplin, auszufer
tigenden Erb Briefen einzuverleiben, ver
füget haben. Zu dem geschet
Unser Wille und Meynung
Dresden, am 23 ten July 1873
An
den Gleits Commisari
um Friedrich, undt Amt
mann Brunner in Eilen
Hanns Heinrich von .............
Burg
die dem Ritter Guthe
Zschepplin zugestandene
Befugnis, unter gewis
sen Bedingungen eine
Schiff Brücke über die
Mulde anlegen zu dürfen
betr.
Christian Heinrich Haunholdt
Quelle: Landesarchiv Sachsen Anhalt D12, Anhang 1 Nr. 156