Schiffmühle Schönebeck
Fähren Dommitzsch - Riesa
Schiffmühle Schönebeck
In diesem Schreiben wird diese Schiffmühle bereits 1638 erwähnt. Jährlich zu Martini (11.11.eines jeden Jahres) waren 5 Florin (Gulden)
Pacht für diese Mühle fällig. Dazu waren ein Dresdner Maß Korn ( Dresdner Scheffel ca. 103,821 l) fällig. Die Maße waren zu dieser Zeit regional sehr unterschiedlich.
Hier wird noch gearbeitet bitte etwas Geduld
Gommern
1638
Durchlauchtigster
Hochgeborener Churfürst
Er
Churfl. Durchl. Sind meine unterthänigste ge
horsamste
Dienste in der …........
digster
Herr.
Eur.
Churfl. Durchl. kan ich Pflichtshalber Zuberichten
nicht
….laßen das geraume Jahre hero etliche
Schiff
Mühlen ins Erw. Stift Magdeburg nicht Schön
begk
gehörig, aufn Elbstrom … …......,da dem
Ambte
die Jurisdiction Zuständig steuerlich bey der
kleinen
Maßen angehalten …. das Sommer
durch
das mahlen …...... dargegen sie …
in
der Schiffmühlen jehrlich lat martini 5 fl. Dresd
maß
Korn, anhero ins Ambt erhaltet.
…..
aber durch solche Schiffmühlen Derer izo
noch
3 …....., den Elbgebäuden und …..
es
das Ambt gehalten muß Ziemliche …. und
Schaden
zugefüget, und Dargegen wie oben ein
geringerer
Pacht !: so gar wohl : gegeben wirdt.
Als
ruhet bei Ew. Churfl. Durchl. Weil angeregten
Schiffmühlen
stetigs außer Winters Zeidt,man
Die
Elbe mit Eis bestanden sollauf zu Mahlen,
undt
sich seithero zuabgebung der angeordneten
…......
keines mangels bestrafen wollen ob Sie
den
Pacht um restlichen fl.auf jede Schiffmühle er
höhen
und mir das ich solchen Jährlich …..... …
mit
den Schiff Mühlen so dann gerücket wirdt.
Quelle: LASA, A 31b I Nr. 447
Der nebenan stehende Text lautet:
Von
den Müllern vollständig einbringen,oder jene
mit
den Schiff Müllen an Ew.Churfl. Durchl. Grundt und
Boden
ferner anzulegen nicht gestatten. Sodann ob
weisen
sollen, …... ….. darüber entscheiden laßen
wollen,
den außer Diesen Die Müller zu mehren
sich
gar nichtbestrafen, wenigerdie mahlständequitie
ren
würden.
So
ein gedachts ich Unterthänigst erinnern sollen
und
verbleibe Ew.Churfl.Durchl.
Gehorsamer
Datum
Gommern
den
4. Febr. 1638 Diener
Quelle: LASA, A 31b I Nr. 447