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Fähre Höfgen

Fähren Dommitzsch - Riesa
Fähre Nimbschen-Höfgen


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Aus dem Jahr 1535 findet man eine Nachricht über diese Fähre " Item in dissem dorffe (Höfgen) helt man eynen fehrmann, der ist aller hofedienste frey. ausgeschlossen in grashauen und holtzbauen"¹.
1638 hatte ein "Hintersasse" des Klosters namentlich Frohndienste auf der Fähre zu leisten. Er mußte die Untertanen des Vorwerks frei übersetzen. Fremde sollte auf keinen Fall befördert werden².
Fremde sollten nach Grimma verwiesen werden. Im Beamtendeutsch war es eine Hauswirtschaftsfähre. So wie es bei vielen Fähren war, entwickelte sich auch diese Fähre von einer reinen Hauswirtschaftsfähre zu einer öffentlichen Fähre. Nach und nach wurden stetige Zugeständnisse gemacht bis schließlich das Amt diese Fähre administriesierte. Es konnten somit auch Fremde Fußgänger, der Gärtner aus Kössern (mit Gartensachen), die Fleischer mit ihrem Vieh übersetzt werden. Geleitbares sollte jedoch ausgeschlossen bleiben.
Ab 1747 wurde diese Fähre vom Amt verpachtet. Die Pacht betrug für die Jahre 1761 30 Thlr. 1782/85 10 Thlr. 1827 36 Thlr.
1845 erhielt die Gemeinde Höfgen vom Amt Grimma die Pacht³ für die Summe von 30 Thlr.
1925 erhielt die Gemeinde die Fährgerechtigkeit für 50 Mark die an die Baukasse zu Leipzig zu zahlen waren ⁴.



Quelle:  CDSR. II. 15. Nr. 498¹
            H. St. A. DD. Coll. Schmid. Erbamt Grimma Vol VI. Nr.86²
            H. St. A. DD 10036 Fin. Archiv Loc. 39890. Rep. XV. Grimma. Nr.33 ³
            FM. K. II. H. I. Vol. II. 1864 ⁴
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Des Durchlauchtigsten Fürsten und
Herrn Friedrich August Herzog
zu Sachsen,Jülich, Cleve,Egern und
Westphalen des heiligen Rischen Reiches
Erzmarschall und Churfürst, Landgraf zu
Thüringen, Merkgraf zu Meißen auch Ober und
Niederlausitz, Burggraf zu Magdeburg,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark,
Ravensberg, Barby und Hanau Herr zu Ravenstein u.u.

Unser gnädigstes Ansuch der Zeit bestallten Gleits Commisarius. Gleits Commisarius und Amtmann zu Grimma
      Ich Carl August Holzapfel und
      Ich Johann Christoph Heinrich Liebezeit  
                 wie auch
      Ich Carl Gottlob Kirchhoff

urkunden und ........... mit
wes maaßen des mit Paul Köger wegen des Fähr Kahns
Höfgen untern 13. Jan 1778 auf
6 Jahre von Inicheat 1776 bis dahie 1782 geschloßen
unterm


Die Fährconzession für die Fähre Höfgen vom 16. April 1785
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Von gottes Gnaden. Friedrich August, Herzog zu Sachsen,
Jülich, Cleve, Berg, Engern, und Westphalen

Churfürst

Lieber getreuer.   Nachdem wir den mit Paul Közer
zu Höfgen über die Mulde Kahn Überfahrt daselbst ge
gen ein jährliches Locarium von Zehen Thalern und um
Confirmatione den 15. Junü enthaltenen Be
dingungen auf Drey nach einander folgende Jahre von
Michaelis ai praet bis dahin 1785 geschlossenen Pacht
Contract gnädigst Confirmieret haben. So laßen wir
auch die in duplo darüber ausgefertigte und mittelst
unterthänigsten Berichts vom 30. Oktober ai praeti an
hero eingereichte Urkunde nebst angeschloßenen gewesen
2 Stck Act. sub. Lir. W.e.F.K. andurch remiti
mit dem Befehl ihr wollet Közen das ein Exemplar
aus antworten und selbigen darauf behörig wißen
das andere aber vornehmlich ad Acta nehmen auch
damit sothanen Coneracte in allen Puncte Chausulu
und Condition gehören noch gelebt das jährliche Locarium derer Zehen Thaler jedermahl zu Michaelis
fernerhin praenumerando erhoben und in der
zeitherigen Maaße berechnet werde, das weiter Nöthige
verfügen in übrigen scharfe Absicht führen daß in
Ansuchung der bis auf Widerruf stellen Közen com.

Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Von gottes Gnaden Friedrich August, Herzod zu
Sachsen,Jülich, Cleve, Berg, Egern und Westphalen
                  Churfürst

Lieber getreuer.   Hier angefügt habt ihr den, von euch dem Gleits Commissiarius
und Beamten mittelst unterthänigsten Berichts vom 27. mens.pr. in Du
plo eingereichten, über die Mulde Kahn Überfahrt zu Höfgen mit Paul
Kötzen, gegen ein jährliches Locarium von zwölf Thalern auf fer
ner sechs Jahre von mich:c.a. an bis dahin 1791 errichtete Pacht
Contract nebst angefügter unserer Confirmation und 1. Fasz. Acte
F.K. zurück zu empfangen mit dem Befehl, ihr wolletdas ein
Exemplar dieses Pacht Contracts Pachtern aushändigen und ihn
zu daßen genauer Erfüllung anmahnen auch darbey gebührend
schüzen, das Duplicak aber verwahrlich ad Acta nehmen, daß
jährliche Locarium derer 12 Thlr. indesmahl zu michaelis
pranumerando erheben und solches in der zeitherigen Maaßen
traulich nehmen laßen.    Denen geschiehet unser Wille
und Meinung.   Datum Dresden am 31. Oktobr. 1785



An
die Gleits Commisarion des
Leipziger Kreises und den Amt
mann Kirchhof zu Grimma

Die Mulden Überfahrth zu
        Höfgen betr.
Ein Kartenausschnitt von 1897 zeigt den Standort bei Höfgen


Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
Fähre Nimbschen Höfgen 1979


Quelle: Sammlung K. Stein Dresden
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