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Schiffmühlen Strehla

Fähren Dommitzsch - Riesa
Schiffmühlen Strehla

  
In einer Zeit wie der unseren 2009, in der man sich in der eigenen Wohnung zwischen Küche und Wohnstube nur mit einem Mobiltelefon unterhält, weiß man natürlich nicht was eine Schiffmühle war.
Um eine Mühle nicht mehr mit der eigenen Körperkraft betreiben zu müssen, kamen unsere Vorfahren auf die Idee, diese mit einem Wasserrad zu bewegen.
Die Wassermühle war geboren. Jeder der vielen kleinen Bäche und Flüsse beherbergte eine unzahl von Mühlen. Wie das nun bei uns Menschen ist, auf engem Raum zusammen das gab schon bald Probleme.



  
Diese einfache Skizze veranschaulicht dieses System.
Ein Mühlschiff in dem der gesammte Mühlgang mit seinen Hilfsgeräten untergebracht war und einem Wellenschiff auf dem die Welle des Rades auflag.
Ein Mühlwerk auf ein Schiff gesetzt und in einem Strom verankert, war die Lösung, vorerst. Doch auch auf den Flüssen war das Leben der Müller nicht einfach.
Wenn sie sich untereinander nicht das Leben schwer machten, die "Obrigkeit" tat es ganz gewiß. Und nicht nur mit den Abgaben die erfunden wurden, nein auch mit den Bestimmungen die den Müllern vorgegeben wurden, waren sie bestaft genug.
So wurde dem Müller nicht nur der Stellplatz im Fluß vorgegeben nein ihm wurde auch noch vorgeschrieben wie und wo er sein Mühlschiff befestigen konnte.
Bei geringem Wasserstand hatten die Müller so richtig Probleme. Durch die geringe Strömung hatte die Anlage nicht die notwendige Kraft um sie in Bewegung setzen zu können. In der Folge mußten sogenannte Streichzäune gesetzt werden.



  
Streichzäune, waren in den Flußboden gerammte Pfähle die mit Weidenzweigen umflochten wurden und vor dem Schaufelrad der Mühle aufgestellt waren. Der Zweck, damit konnte man die geringe Strömung in Richtung des Schaufelrades leiten.
Aber auch zu Beginn der Winterzeit wenn die ersten Eisschollen den Fluß hinab trieben (wir Kinder nannte sie die Böhmischen Kuchen) wurde es für die Mühlen gefährlich. Anfangs suchte man Schutz hinter einem Heger einer Sandbank. Später wurde mit viel Aufwand, eine große Fläche etwas größer als die Grundfläche der gesammten Mühle, in das Uferbereich gegraben. Eine sogenannte Ausweiche für die Zeit mit viel Eis. Der Name Mühlenweiche ist in manchen Orten entlang unserer Flüsse heute noch geläufig. In Strehla b.z.w. Kötzschenbrode gibt es diese Weichen noch.
Die wenigsten wissen jedoch mit den Worten Mühlenweiche oder Streichzaun etwas anzufangen.
Und wie das auch heute noch so ist, der Fiskus ist rege, aber nur hierbei, wenn es um eine höhere Steuereinnahme geht. So wurden bereits 1840 in einer
Polizeiverordnung Maßregeln für die Schiffmühlen festgelegt.


  
Wer in dieser Gesellschaft weiß schon was eine Schiffmühle ist?
Aber es gibt sie noch, meist älteren Semesters, die sich mit unser aller Vergangenheit und den verschiedensten Themen beschäftigen.
Und eben die Interessengruppe ist es, die es weiß, daß es die Schiffmühlen bis ca. 1830 gab. Vereinzelt auch noch bis nach 1912. An kleineren Flüssen wie die Mulde gab es sie noch bis 1920. Natürlich gibt es aber auch heute noch Schiffmühlen die als Museum geöffnet sind.
Erst ab der Verabschiedung der Elbschiffahrtsakte 1821 wurden sie zum Hindernis für die Schiffahrt. Viele gaben von sich aus auf, andere wurden vom Staat aufgekauft um für die aufstrebende Dampfschiffahrt freie Fahrt zu haben.


Ein Auszug aus der Chronik des Julius Kleber von 1909

                                             Die Schiffmühlen

Im Jahr 1709 gab es an der Elbe vier Schiffmühlen (sie gab es schon im Jahre 1691)

Die Besitzer dieser Mühlen waren:

1.  Hans Schumann
2.  Andreas Kunzsch
3.  Christian Thomas
4.  Christian Reinhardt

In den Jahren 1725 und 1732 wurden folgende Schiffmüller genannt:

1.  Hans Schumann
2.  Gottfried Riedel
3.  Johann Zuschens Witwe
4.  Christian Reinhardt

Dagegen werden 1789 genannt: Junge, Riedel,
Rautenstrauch und Förster.

Im Jahr 1732 hatten die Schiffmühlen an die Rittergüter Görzig und Trebnitz 32 Taler Zins zu entrichten.

In den Jahren 1852 gab es nur noch drei Schiffmühlen, diese besaßen:

1.  Friedrich August Engelmann, eine Schiffmühle samt Weiche
2.  Ernst Ferdinand Engelmann, eine Schiffmühle samt Mühlenbestand
3.  Friedrich Wilhelm Engelmann, eine Schiffmühle samt Weiche

Durch die der Schiffahrt förderlichen Korrektionsmaßnahmen an der Elbe verschwanden die Mühlen.
Die zuletzt bestandene wurde im Jahre 1871 dem Besitzer Friedrich Wilhelm Engelmann
vom Staate für 1700 Taler abgekauft. Nur eine Weiche erinnerte noch jahrzehntelang an den
Stand der Mühlen, bis auch diese bei Errichtung des neuen Ausladeplatzes verschwinden mußte.

Zitat aus: Chronik der Stadt Strehla und Umgebung bearbeitet v. Julius Kleber
              Kantor an der Stadtkirche 1872 bis 1907






Auf der Kopie eines Gemäldes von 1770 sind drei der vier Schiffmühlen
zu sehen (am Bildrand rechts).

Den Inhalt des Fensters rechts kann man Zoomen.


Quelle: SLUB Dresden
             Verzeichniß  
derer auf dem Elb Strohm von
der Magdeburgischen bis an die
Böhmische Grenze in Sächsiß.
Landen liegenden sämtlichen
Schiffsmühlen, ingleichen auch
derer auf besagte Elbe von der
nebst und daßischen bis an
die Böhmische Grenze befind
lichen Weydigt Heeger und
Inseln de. ao. 1765


Quelle H. St. A. Dresden 10036 Fin.Archiv Loc. 33807 Rep. XXVII Gen.Nr.81
                               amt Oschaz

4......................Stadt Strehla davon gehöret
                       1te Friedrich Riedeln, Die
                       2te Jacob Riedeln,
                       3te Christian Riedeln und die
                       4te Gottfried Junge

Den Inhalt des Fensters rechts kann man Zoomen.
Ein Auszug der Polizeiverordnung Sachsen 1840
die Schiffmühlen betreffend.
Wege zur Ein- und Ausschiffung des Getriedes und zu
sonstigem Verkehr mit der Schiffmühle über ufergebäude anzu-
legen, ist nicht erlaubt, insofern der Müller die Erhaltung des
Baues nicht übernommen hat. Ferner darf kein Schiffmüller zur
Befestigung seiner Mühle in dem Strombette Grundpfähle ein-
schlagen, oder zum besseren Umtriebe derselben Streichzäune oder
andere Vorrichtungen in demselben anbringen. Im Contraven-
tionsfalle soll er für jeden Pfahl einen Thaler, für jeden
Streichzaun aber mit fünf Thalern bestraft werden.
   Pfähle und Anker die auf dem Lande zur Befestigung der Mühle
notwendig sind, dürfen weder auf dem Ufer noch auf den Damm-
Gebäuden eingeschlagen werden. Bei hohen und steilen Ufern aber
muß dies jedes mal in einer Entfernung vom Ufer geschehen, welche
insofern von der Commision nicht eine anderweite Anweisung
nach der örtlichen Beschaffenheit des Ufers ertheilt wird, die Ufer-
höhe bei einem gewöhnlichen Wasserstande dreimal in sich faßt.


Quelle: Sachsens Polizei: Ein Handbuch für k. sächsische Polizeibeamtete 1840


Etwaige Vorgänge aus der heutigen Zeit (2019), sind rein zufällig
und nicht zu verallgemeinern.
Die vermutlich einzige Aufnahme einer Strehlaer Schiffmühle
in der Weiche. Als solche bezeichnet man den in das Ufer
hinein ausgebauten Bereich.
Von der Jahreszahl her könnte die Mühle von Friedrich Engelmann sein.
Aber vieleicht wissen Heimatforscher mehr darüber zu berichten.

Das Foto kann man vergrößern.


Foto: Sammlung Lothar Schlegel Strehla
Die Kopie eine Gemäldes von 1845.
Links die Schiffmühle die zu Lorenzkirch
am rechten Elbufer gehörte.
Siehe auch Schiffmühle Lorenzkirch


Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
Auf diesem Kartenauszug einer Karte von 1822
sind die Mühlen noch eingetragen.


Quelle: SLUB Dresden Kartenforum.




Die Schiffmühlenweiche in Strehla 2021 einmal stromab
und einmal stromauf gesehen.


Foto: K. Stein Dresden
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