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Schiffmühle Hirschstein

Fähren Göhlis - Meissen
Schiffmühle Hirschstein

  
In einer Zeit wie der unseren 2009, in der man sich in der eigenen Wohnung zwischen Küche und Wohnstube nur mit einem Mobiltelefon unterhält, weiß man natürlich nicht was eine Schiffmühle war.
Um eine Mühle nicht mehr mit der eigenen Körperkraft betreiben zu müssen, kamen unsere Vorfahren auf die Idee, diese mit einem Wasserrad zu bewegen.
Die Wassermühle war geboren. Jeder der vielen kleinen Bäche und Flüsse beherbergte eine unzahl von Mühlen. Wie das nun bei uns Menschen ist, auf engem Raum zusammen das gab schon bald Probleme.



  
Diese einfache Skizze veranschaulicht dieses System.
Ein Mühlschiff in dem der gesammte Mühlgang mit seinen Hilfsgeräten untergebracht war und einem Wellenschiff auf dem die Welle des Rades auflag.
Ein Mühlwerk auf ein Schiff gesetzt und in einem Strom verankert, war die Lösung, vorerst. Doch auch auf den Flüssen war das Leben der Müller nicht einfach.
Wenn sie sich untereinander nicht das Leben schwer machten, die "Obrigkeit" tat es ganz gewiß. Und nicht nur mit den Abgaben die erfunden wurden, nein auch mit den Bestimmungen die den Müllern vorgegeben wurden, waren sie bestaft genug.
So wurde dem Müller nicht nur der Stellplatz im Fluß vorgegeben nein ihm wurde auch noch vorgeschrieben wie und wo er sein Mühlschiff befestigen konnte.
Bei geringem Wasserstand hatten die Müller so richtig Probleme. Durch die geringe Strömung hatte die Anlage nicht die notwendige Kraft um sie in Bewegung setzen zu können. In der Folge mußten sogenannte Streichzäune gesetzt werden.



  
Streichzäune, waren in den Flußboden gerammte Pfähle die mit Weidenzweigen umflochten wurden und vor dem Schaufelrad der Mühle aufgestellt waren. Der Zweck, damit konnte man die geringe Strömung in Richtung des Schaufelrades leiten.
Aber auch zu Beginn der Winterzeit wenn die ersten Eisschollen den Fluß hinab trieben (wir Kinder nannte sie die Böhmischen Kuchen) wurde es für die Mühlen gefährlich. Anfangs suchte man Schutz hinter einem Heger einer Sandbank. Später wurde mit viel Aufwand, eine große Fläche etwas größer als die Grundfläche der gesammten Mühle, in das Uferbereich gegraben. Eine sogenannte Ausweiche für die Zeit mit viel Eis. Der Name Mühlenweiche ist in manchen Orten entlang unserer Flüsse heute noch geläufig. In Strehla b.z.w. Kötzschenbrode gibt es diese Weichen noch.
Die wenigsten wissen jedoch mit den Worten Mühlenweiche oder Streichzaun etwas anzufangen.
Und wie das auch heute noch so ist, der Fiskus ist rege, aber nur hierbei, wenn es um eine höhere Steuereinnahme geht. So wurden bereits 1840 in einer
Polizeiverordnung Maßregeln für die Schiffmühlen festgelegt.



  
Wer in dieser Gesellschaft weiß schon was eine Schiffmühle ist?
Aber es gibt sie noch, meist älteren Semesters, die sich mit unser aller Vergangenheit und den verschiedensten Themen beschäftigen.
Und eben die Interessengruppe ist es, die es weiß, daß es die Schiffmühlen bis ca. 1830 gab. Vereinzelt auch noch bis nach 1912. An kleineren Flüssen wie die Mulde gab es sie noch bis 1920. Natürlich gibt es aber auch heute noch Schiffmühlen die als Museum geöffnet sind.
Erst ab der Verabschiedung der Elbschiffahrtsakte 1821 wurden sie zum Hindernis für die Schiffahrt. Viele gaben von sich aus auf, andere wurden vom Staat aufgekauft um für die aufstrebende Dampfschiffahrt freie Fahrt zu haben.




Hier wird noch gearbeitet, bitte etwas Geduld.
Wege zur Ein- und Ausschiffung des Getriedes und zu
sonstigem Verkehr mit der Schiffmühle über ufergebäude anzu-
legen, ist nicht erlaubt, insofern der Müller die Erhaltung des
Baues nicht übernommen hat. Ferner darf kein Schiffmüller zur
Befestigung seiner Mühle in dem Strombette Grundpfähle ein-
schlagen, oder zum besseren Umtriebe derselben Streichzäune oder
andere Vorrichtungen in demselben anbringen. Im Contraven-
tionsfalle soll er für jeden Pfahl einen Thaler, für jeden
Streichzaun aber mit fünf Thalern bestraft werden.
Pfähle und Anker die auf dem Lande zur Befestigung der Mühle
notwendig sind, dürfen weder auf dem Ufer noch auf den Damm-
Gebäuden eingeschlagen werden. Bei hohen und steilen Ufern aber
muß dies jedes mal in einer Entfernung vom Ufer geschehen, welche
insofern von der Commision nicht eine anderweite Anweisung
nach der örtlichen Beschaffenheit des Ufers ertheilt wird, die Ufer-
höhe bei einem gewöhnlichen Wasserstande dreimal in sich faßt.


Quelle: Sachsens Polizei: Ein Handbuch für k. sächsische Polizeibeamtete 1840


Etwaige Vorgänge aus der heutigen Zeit (2019), sind rein zufällig
und nicht zu verallgemeinern.
Auf dieser Karte von Zürner v. 1733 ist diese Mühle eingezeichnet.
1. Die fiscalische Fähre Merschwitz
2. Die Schiffmühle Hirschstein

Den Inhalt Karte kann man vergrößern.


Quelle: SLUB Dresden Kartenforum
Verzeichniß  
derer auf dem Elb Strohm von
der Magdeburgischen bis an die
Böhmische Grenze in Sächsiß.
Landen liegenden sämtlichen
Schiffsmühlen, ingleichen auch
derer auf besagte Elbe von der
nebst und daßischen bis an
die Böhmische Grenze befind
lichen Weydigt Heeger und
Inseln de. ao. 1765


Quelle H. St. A. Dresden 10036 Fin.Archiv Loc. 33807 Rep. XXVII Gen.Nr.81
Der Eigentümer der Mühle war laut einem
Verzeichniß von 1765 Johann Gottlieb Mauke.
Die Mühle war dem Amt Hayn zinspflichtig.
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