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Fähre Merzdorf

Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Merzdorf

Ein Merzorfer Einwohner der Grund und Boden (schriftsässig) in Lichtenwalde, hatte legte 1729 in der Nähe des damaligen Schlachthofes eine Fähre an, ohne eine Konzession zu besitzen.
Diese wurde auch die Frankenberg/Merzdorfer Fähre bezeichnet. Den Zins führte der Fährmann nach Lichtenwalde ab. Da die andere Seite der Zschopau zum Amt Sachsenburg gehörte, forderte auch das Amt Sachsenburg einen Zins. Für diesen Fährmann sollte es noch schlimmer kommen. Das Amt Sachsenburg stellte fest, dass die Zschopau zu den Regalflüssen (Landesherrlich) zählte.
Dagegen konterte die Herrschaft zu Lichtenwalde, sie sei in den Besitz der Fährgerechtigkeit ober- und unterhalb Frankenberg gekommen.
Es siegte wie immer das Amt. In diesem Fall das Amt Frankenberg/Sachsenburg. Der Fährmann mußte 1724/1725 einen Zins von 6 Gulden den er aber später zurück erhielt¹.
Diese Streitigkeiten zogen sich bis 1758 hin und dauerten weiter an. 1859 gehörte diese Fähre noch nach Lichtenberg² und wurde später durch eine Brücke ersetzt.
 


Quelle:     H.St.A. DD 10036 Fin.Arch. Loc. 39879 Rep.XV Frankenberg Nr. 4¹
                H. St. A. DD 10035 Fin.Arch. Loc. 40014 Rep. XV. Gen. Nr. 306 b ²
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:

7. Junui 1781

Durchlauchdigster Chur Fürst
Gnädigster Herr

Es hat unter Beylegung eines Fasciculi Actorum Sub. Litt F No. 164
der ........ Amtm. und nunmehrige Cammer Commisarius Rath Christian
Daniel Roch wegen Gottfried Müllers

Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


zu Merzdorf auf dem Zschopaustrohme, zum
behufes Übersetzens an die Frankenbergsche Amts Grenzen
angelegten Fähre zu gehörigen Befolgung
des in Eingangs erwähnten Faszicule Actomrum foc. 25b/ befindlichen allergnädigsten
Befalls von Bewandnis der Sache genaueren Erkundigung
eingezogen, und sodann unter Beifügung seines ohnvergreiflichen Gutachtens
daß nemlich die fährgerechtigkeit und daran Nutzung an der Merzdorfer Gegend
dem hiesigen Churfürstlichen Amte des geschenen .......
ohngeachtet, aus denen hierbey angeführten Gründen allerding zustehen,
bereit uns ten 20 Juny 1767 seinen unterthänigsten Bericht erstattet
hiernacht auf, ob der vorige von der Berichtsherrschaft zu
Lichtenwalde sohergestellt zur Ungebühr an sich gezogene Fährzins
sowohl ratione praeteriti zu Njtuiren verlangt als auf ratione futuri
von dem hiesigen Amte erhoben und berechnet werden solle,
höchster Resolution anheim gegeben.
                    Nachdem nun Gnädigster Herr
ein gnädigster Befehl hierauf zur
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Zeit nicht ergangen, und die vorangezogenen Acta nicht anhero remittirt worden, gleichwollen
aber neuerlich der Pachter von Lichtenwalde diese Fähre anderweit zu verpachten sich angemaßet.
                 Als haben bey Eur. Churfürstlichen Durchlaucht
da dieser Umstand Höchst Dero Interesße con.
cernieret wir solches in gnädigster Erinnerung
zu bringen nicht ermangeln, und in Submishester Denotion...... sollen.

                 
                       Eur. Churf.: Durchl.


Amt Sachsenburg                                                             unterthänigst treu gehorsamst
mit Frankenberg den                                                          August Sallermann
7. May 1781                                                                         1x unleserlich

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