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Fähre Wurzen

Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Wurzen

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Nach dem Vorhandensein von Furten und später Fähren richteten sich die die Straßenzüge. Im 10 und 11 Jahrhundert kreuzten die Salzstraßen (sie verzweigten sich oft aus unterschiedlichen Gründen) die Mulde bei Grimma, Trebsen, Wurzen und Eilenburg. Die Fuhrleute kamen von Halle und Leipzig und zogen weiter nach Osten und nutzten dabei die Fähren in Boritz, Strehla und Belgern an der Elbe.
Es gab noch andere häufig benutzte Wege über die Mulde so die Furten bei Rochlitz, Töpeln und Döbeln.
Viele der polnischen, schlesischen, giechischen und Böhmischen Fuhrleute umgingen die "Hohe Straße" um Geld für die Überfahrt zu sparen, aber auch um schneller vorwärts zu kommen. Seit dem 15. Jahrhundert fällt die "Hohe Straße" nach Eilenburg oder Grimma aus.
Erst im 17. Jahrhundert läuft sie über Wurzen. Das lag mit Sicherheit nicht nur an den sumpfigen Niederungen rund um Wurzen, sondern wohl auch an den zollpolitischen Maßnahmen der Landesherren gegen das bischöfliche Territorium Wurzen.
Die Fuhrleute waren verpflichtet die "Hohe Straße" zu benutzen 1559 sollen die ersten Wagen hier die Mulde überquert haben. Damit trat der Rat von Wurzen in einen Wettbewerb mit Grimma und Eilenburg ein.
Die Anschaffung einer neuen Fähre 1575 war Anlaß zu einem Vertrag mit den Städten Grimma und Eilenburg mit dem Ziel, nichts bezüglich der "Hohen Straße" zu ändern.
Das sich der Rat Wurzen nicht daran hielt zeigt eine Klage von Grimma und Eilenburg ¹wegen Unterschleife (unberechtigtes Übersetzen) von Fuhrwerken.
Die Fährleute wurden wiederholt verpflichtet, nichts Geleitbares überzusetzen. 1600 wurde ihnen ein Schwur abverlangt  " ich schwehre das ich [...] centner und lastgut und andere wagen, so viel derer an die hohe strasse gebunden, gar nicht überführen will".
Verstösse von Seiten der Stadt Wurzen gegen die bestehenden Verträge waren an der Tagesordnung, wollte man doch die lukrativen Geschäfte mit vier und sechsspännigen Wagen nicht verlieren.
Diese Vorgehensweise war aber nicht nur auf Wurzen beschränkt, nein sie traten bei nahezu allen, besonders den Wagenfähren in Erscheinung.
Als 1609 Wurzen behauptette ein bis sechsspännige Salz- und Getreidewagen schon von jeher übergesetzt zu haben, erhob Eilenburg dagegen Klage.
1611 zogen die meisten Fuhrleute von Großenhain, Dresden, Pirna und Schlesien über Wurzen nach Leipzig, auch hier klagte Eilenburg jedoch ohne Erfolg. Obwohl der Kurfürst wiederholt verbot die drei- und vierspännigen Salz- und Getreidewagen überzusetzen, wurde dieses Verbot nicht befolgt. Der Weg über Wurzen war einfacher und viel kürzer als über Eilenburg oder Grimma²
Erst 1619 gelang es Wurzen ein "Geleit" zu errichten. Damit konnten auch große Fuhrwerke übergesetzt werden. Die Freude für Wurzen gewährte nicht lange. 1628 wurde auf kurfürstlichen Befehl das Fährgeld für fremde Pferde
von 6 Pf. auf 1 Gr. erhöht. Den erhöhten Ertrag sollte dem Amt zugeführt werden. Erst ab 1629 besaß der Rat die Fähre wieder allein ³.   
Kurfürst Johann erhielt bisher vom Amt nur vier alte Schock als Zins, er verfügte die Herstellung des vorherigen Betrages.
Um die Einnahmen zu erhöhen verbot er 1659 das die "in- und ausländischen Kutscher Fuhrleute und Reitende auch andere Reisende Personen" die Furt zu benutzen. Beim durchfahren der Mulde bezahlten sie bisher nur 6 Pf
die dem Rat allein zufielen.
Was tat man nicht schon damlas um zu mehr Einnahmen zu kommen, 1671 und 1679 wurden die Patente wiederholt geändert.
Neben der Wagenfähre besaß der Rat noch eine Kahnfähre an der das Amt nicht beteiligt war. Auf Grund des immer stärker werdenden Verkehrs zwischen Leipzig und Dresden wünschten sich viele der Reisenden eine Brücke über die Mulde. Oft war die Überfahrt gefährlich oder gar nicht möglich. Deshalb nahmen viele wieder den weiteren Weg über Grimma oder Eilenburg in Kauf. Der Ruf nach einer Brücke wurde immer lauter.
1717 trat das Amt für einen Brückenbau ein. Der König genehmigte diesen Plan, doch der Rat wollte nicht auf die lukrativen Fähreinnahmen verzichten⁶.
Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Verhandlungen zwischen Rat und Brückenbaucommision wieder aufgenommen. Für die Entschädigung durch den Bau der Brücke machte der Rat gegenüber dem Staat eine Summe von 1000 Thlr. geltend und wollte damit die Fährgerechtigkeit an den Staat abtreten. König Friedrich August bewilligte schließlich die Summe von jährlich 700 Thlr. für die eingehende Fährgerechtigkeit zu. Den Erbzins ins Stift Meißen von       1 Thlr. 4 Gr. sollte der Fiskus übernehmen. Brückengeld sollten die Einwohner nur für Geschirre und die Wagen zahlen.
Den Jahrlohn den die Einwohner der benachbarten Orten entrichteten, sollte an das Amt mit entsprechender Vergünstigung beim Benutzen der Brücke fliesen.
Der Zins für das Fährhaus (5 Thlr. u. 2 Gr.) entfiel damit ebenso der Zins für die Straße vom Geleitshause bis zum Fährhaus.
Da die Brücke fertig gestellt war, trat ein Vertrag in Kraft, daß die erwähnte jährliche Entschädigung für die eingegangene Fährgerechtigkeit ist 1853 nach langen Verhandlungen auf 800 Thlr. jährlich erhöht wurde.
Ab dieser Zeit mußten die Wurzener Bürger den vollen Preis für ihre Geschirre beim benutzen der Brücke zahlen.
Mit einer einmaligen Summe von 20 000 Thlr. wurde die jährliche Entschädigung 1857 abgelöst⁷.


Quelle: H. St. A. DD Coll. Schmid. amt Wurzen Vol. VI. Nr. 58¹
         H. St. a. DD Fin. Archiv. Loc. 39984. Rep. XV Wurzen Nr. 2²
         H. St. A. DD Fin. Archiv. loc.  39984. Rep. XV Wurzen Nr. 3 ³
         H. St. A. Coll Schmid. Amt Wurzen Vol. IV. Nr.58
         Schumann Postlexikon XIII. S. 367
         RAW. Rep. Sect. IIIa. Nr. 9 Vol.I.
         RAW. Rep. Sect. IIa.  Nr. 9 Vol III.







Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Ambtes Wurzen
Extract

Aus des Fehreschreibers gehaltenen Verzeichniß
war das ahngeordnete  Fehr geld daselbst von
den 1.Maij bis 30 Augusti incl.A [anno] 1629
                            getragen
     
                              Einnahme

82 f. 11 gl. 6 d.    Von 2250 Pferden
                          Alß
57 f. 20 gl.           Von 1217 Pferden von i [e] den 1 gl.
      
                            darvon der gnedigste Herr
                            schaft 6 d. dem Rath 3 d. und den
                            Fehrleüten 3 d. zu kommen
24 f. 12 gl. 6 d.   von 1033 Pf. von fl. 6 d. halb den
                            Rath und halb den Fehrleüten
                          Thut ut supra
                          Ausgabe

7 f. 17 gl. 5 d.    Des Fehrschreibers Besoldung von der gne
                           digsten Herrschaft Antheile. Von jeden Pf. 3d
26 f. 16. gl. 6 d. Dem Rath zu seinen Antheil
26 f. 16 gl. 6 d.  Dem Fehrleüthen zu ihrerem Theil

                        Thut/
                             
                           58 f. 8 gl. 5 d.
                          Diese von der Einnahme der 82 f. 11 gl. 6 d.
                           abgezogen
                           Verbleibt der gnedigsten Herrschaft
                           in die Newe Cammer zu berechnen
                           24 f. 3 gl. 1 d.

Die Angaben beziehen sich auf "Florentiner" für Gulden, in
diesem Fall sind es Meißner Gulden zu je 21 Groschen
der Groschen zu je 12 Pfennige gerechnet.

Die Abkürzungen bedeuten: f oft auch fl. = Florin od. Gulden,
                                                gl = Groschen und d = Pfennig

Quelle:  St. A. Lpz. Stadt Wurzen Nr. 2443
                              



Die Abrechnung im unteren Teil erklärt sich wie folgt:

Unten findet man die Rechnung da zählt er 4 Gulden 17 Groschen
und 5 Pfennige für seinen eigenen Sold auf. Darunter stehen
zweimal 26 Gulden 16 Groschen und 6 Pfennige, da Rath und
Fährleute sich ja auf Halbe/Halbe geeinigt haben. Die Pfennige
sind also 5+6+6 = 17 Pfennige, 12 ergeben einen Groschen der
nach links rückt, an der letzten Stelle der Summe bleiben also
5 Pfennige stehen. Die Groschen ergeben 17+16+16+1
von rechts = 50 Groschen, 42 Groschen ergeben 2 Gulden,
die nach links rücken, es bleiben in der Mitte also 8 Groschen
stehen. Links ergeben sich dann an Gulden  4+26+26+ 2
von rechts = 58. So ist er auf die Summe von 58 Gulden,
8 Groschen und 5 Pfennigen gekommen.

So sah der Meißnische Gulden aus:                          


Und so ein Groschen:

Sollte sich versehentlich ein Numismatiker hier auf diese Seite verirrt haben,
so möge er mir nachsehen.Es gab eine Vielzahl unterschiedlicher
Münzen auch mit unterschiedlichem Wert.
Für Laien ein undurchdringliches Gewirr.


Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


An Haubtmann zu Merse
burgk und Schößer zu
      Wurtzen

       Extract

Aus einem Befehl wegen der
Fehre zu Wurtzen unterm
8. Novembr: Anno 1627

Wie wir auch vernehmen, daß
an der Fehre zu Wurtzen alda
in und außerhalb der Leipzi
ger Märkte viel kutschen
und Last Wagen übergeführet
und dem Rathe/: so die Fehre umb
4 aßo jährliches Zinnßes
wiederrufliches zugebrauchen
hat:/ nach Gelegenheit des
Waßers von indem Pferde
6 fl. 1gl. auch.......... 2gl. geben
muß, dieser Nutz zuschaffen
daß miteinander der Zinns in
etwas erhöhet, oder das Fehr
geld zur helfte durch eine go
.................... dem Ambte zum
Besten eingenommen werden
könnte, betrifft, solches wollet
ihr gleichfalls ............
noch und damit davon

Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Jährlichen ein Ansehnliches zu
erlangen. anordnen hieran
gehöret unser Wille und Mey
nung.    Datum Dreßden am
  8. Novembr: Anno (im Jahre) 1627
                   
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Von Gottes gnaden Johann Georg
Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve undt
           Bergk, Churfürst

Lieber getreuer,      Demnach wir aus Deinem recht
hin unterthänigst angeschikten Bericht und beigefüg
ten Accisersehen wir zwischen dem Ambte und Rathe
das Fehrgeld halber Anno 1628..............................
Reces vermöge daßen die helfte des Fehrgeldes dem
Ambte eingeliefert werden soll, ausgerichtet und bey
handen,     Alß laßen wir es bey ................ so ferner
vom Rathe nicht ein jüngerer Receß oder Vergleich zu
producis allerdings berechnet, Mit gnädigsten Be
gehren, du wolltest dem Rathe nunmehr hieraus stun
ten, daß sie diesen Receß gehorsamst nachsehen
die helfte jedesmahl dem Ambte wöchentlich unfehl
bar und ohne Unterschlag zustellen, damit durch die
Fehrleute ehrlich umbgehen laßen, wir auch von Vo
rigen ihne her ...... anvertrauten Ambte
Satisfaction leisten sollen     In dem geschiehet unser
meinung,        Datum  Dreßden am 18. Juny
A: 1655

Unserem Schößer zu Wurzen und
Eurem getreuen Christian Kau        Dierich von Werthern
         lichen


E[inem] E[hrbaren] Rath
publicieret den 10. Juli 1655



Quelle: St. A. Lpzg. Stadt Wurzen Nr. 2442





Dekrete in dieser Form sind seit 1600 nahezu jedes Jahr an die Ämter vor allem aber an die Gleitsämter (Zollämter) ergangen.
Damit wollte man von der Landeshauptstadt aus dem Volk kundtun, daß man sehr wohl darauf achtete keine Gleitsvergehen zu dulden.  
In diesem Fall legte man Wert darauf, daß die Fuhrwerke bei geringem Wasserstand nicht durch den Fluß fuhren, anstatt die Fähre zu benutzen.
Verständlich bei den vielen Gefahren und ebenso vielen Gleitseinnahmestellen die die Fuhrwerke überstehen mußten.
Von den primitiven Fahrzeugen Foto links ganz abzusehen,


waren auch die Wege auf keinen Fall mit den heutigen Straßen zu vergleichen. Oft sieht man noch heute die
eingefahrenen Spurrinnen im felsigen Untergrund. Foto rechts
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Durchlauchtigster Großmächtigster Churfürst,
                  Gnädiger Herr

Eur. Churfürstl Hochwohl gebe ich hiermit unterthänigst Ge
horsamst zu vernehmen wesgestalt ich die Fehre zu Wurtzen an
ihrem Seile in neuem billigen Preise zu verfahren bin
mit der Versicherung, daß sich solche zu Eur. Churfürstl. Durchl.
hohem Interesse in einem besseren und richtigen Stande,alß
sie itzo stehet, bringen will seitmahl sich antzo ohne dem
der allda befindlichen liederlichen Fehrleute halbes sowohl
die Passage alß auch fernaber Fehrleute, sehr beschweret
und weiln sie öffters nicht allein allzu lange warten
oder garnicht überfahren können, sich unumgänglich wie
der begeben, und auch die benachbarten Fehren deren von
....., alß nachher Dräbsen, und in Kolle bey Thalwitz/: welche
allda an einem Seile gehet. und daraus geschwinde hinund
wieder kommen können:/ gehen müßen, oder auch wohl
gar über die Brücke zu Eilenburg den Weg zu nehmen genöthigt sind.


Dieses Aktenstück wie auch das der nächsten Seite zeigen einmal mehr
wie hart der Kampf um das Fährgeld aber auch um das Gleitsgeld
geführt wurden.
In diesem Aktenstück geht es darum die Fähre an einem Seil von
einem Ufer zum anderen zu ziehen.
Bisher wurden die Fahrzeuge mit Staken (lange Fichtenstangen)
bewegt. Bei Wagenfähren waren dazu zwei Fährknechte nötig.
An einem Seil wie auf der Skizze unten befestigt, konnte
eine solche Fähre auch von einer Person bewegt werden.
Bei dem harten Kampf der Wurzener Fähre mit den Fähren
in Grimma und Eilenburg war das gewiß ein nicht geringer Vorteil.




Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


damit nun aber solche an einem wohlgelegenem Orthe befindliche
Fehre ..........umb noch dero Zeithero vorab sämtlicher nach
lässigkeit und angedachten bey den Fehren Zugang und Nutzen
Eur. Churfürstl. Durchl. hiermit unterthänigst gehorsamst, wenn
sie gnädigst geruhen wollen, mir solche Fehre in einem billigen Pachter
zu überlassen solche an einem Seil, damit sowohl Roß und Wa
gen in gefremder Eil hin und wieder kommen können, mit
ehesten ins...... zurichten, und zwar solche gestalt, daß man
bey großem Wasser und Grundt Eis, ohne einzige Gefahr
hin, und wieder fahren kann,   Wozu aber Eur. Churfürstl.
Durchl. sich gnädigst gefallen lassen wollen, den halben Theil
zum Seile an 80 fl. welches garwohl in die 15 Jahre sich gebrauchen
lässt,als auch auff den Seiten zur ehöhung des Mulden
Ufers 60& Weiden und kiefern Reis bundholtz 3/8
Kiefern Stangen und 6 Phal Eichen zur Befestigung des Seils
erbaut 40 fl. zu solche Ufer Einlassung reicher zu lassen
und ob ich zwar damit nicht auskommen werde, so will ich
das noch übrige Dazu benöthigte Seil indes selbst ausbr
ingen welches zusammen 120 fl sich belauffen wird, Wo
bey aber Eur.Churfürstl. Durchl. ich gewiß versicher, daß
sie solch ausgelegtes Geld von dem Gleite in einem Jahr wie
der erlangen können, zudem auch die Fehren Einkünfte zugleich
mit vermehrt und gestärkt werden.


Quelle: St. A. Lpzg. Stadt Wurzen Nr. 2442
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Dieses Schreiben ist eine Gebührenanordnung vom 8. November 1627 für die Fähre Wurzen

Zuewißen demnach der Durchlauchtigste Hochge
borene Fürst und Herr, Herr Johann Georg, Herzog zue Sachßen
Jülich undt Bergh des heiligen Römischen Reichs Ersmarschall und
Churfürstl Landgraf in Düringen, Merkgraf zue Meißen, Burg
graff zue Magdeburgk, Graf zu der Marck undt Naumsburgk,
Herr zue Nauenstein p. Unser gnädigster Herr p. am dato Dreßdenn
den 8. November abgelauffenen 16727 Jahres, unter anderen Gleits
sachen auch diese gnedigst uns committret und anbefohlen.      Wie
undt außerhalb der Leipzigischen Märckte viel Kuzschen und Lastwagen
Vbergeführet, unndt dem Rathe /: ist die Fehre umb vier alte Schock
jährliches Zinßes wiederum [...] zuegebrauchen hat :/ nach Gelegenheit
des Waßers von  [...] Pferde sechs Pfennige, ein Groschen, auch
wohl zweere Groschen geben müßen, oder das Fehrgeldt zue helfften
durch eine gewiße Persohn, dem Ambte zum besten. eingenommen
werden könnte,                     Als sollten wir gleichfals, unserm
Ermeßen nach, undt damit davon jährlich ein anstehnliches zuerlan
gen, Anorderung thuen,
Das derowegen dato vf vorgehende Erkundigung undt geplogenes
Bemerken mit dem Rathe zue Wurzen es dahin vormittelst werde.



Quelle:  St. A. Lpz. Stadt Wurzen Nr. 2443
                    
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


Wohlehrenwerthe Hochachtbare Wohlgelehrte und
Wohlweise Insonders Hochgeherte Herren

Dieselben erinnern sich Hochgeneigt wie das so eine
Verdingt haben nehmliche 67 verlauffenen Jahres 1693 ein Fehr Seil
verdinget haben nehmlichen 67 Clafftern lang und
in der runde 11 3/4 Zoll Stark, ungefehr 14 Centnern
Schwer weil aber für gut befunden, etliche Clafftern
zu zugegeben, wenn solches Seil in der mitten abgefüh
ret werden, hernach beide enden wieder
zu sammen gemacht, und zum Gebrauch ferner
erhalten könnte, auch derbey gedacht wiefern
das umb sich zu dem Überschuß nicht verstehen
würden, die solches über sich nehmen müßten, ob ich
um....... unterschiedliche mahl bey dem Ambte
um bezahlung der drey Centner Überschußen an
suchung gethan, so habe ich doch biß dato nichts erhal
ten können, vergebens er hatte...... auff dem
Churfl.gnädigsten befehl seinen unterthänigsten Bericht
verfertigt, es wäre aber niemands der darnach
fragte, ich solle mich bezahlen laßen, die den über
schuß behabet hatten, weil amn ihm auch deßwegen
nicht befraget hatten ob nun ...... der Überschuß
der 8 Claffter über ..... Centnern an .......
sich nicht beträgt, sondern die Stäckchen solches
...... sonst über 9 Zoll es nicht hatte
werden können, weil dann bey solchen Seile
ganz kein Verdienst gelaßen wie bey gefügte
Wahren spezifikation mit meheren besage hat
zu ..... was ich sonst derbey.....


                        27.Oktober 1694


Quelle:  St. A. Lpz. Stadt Wurzen Nr. 2443

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