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Schiffmühle Niedermuschütz

Fähren Göhlis - Meissen
Schiffmühle Niedermuschütz

  
In einer Zeit wie der unseren 2009, in der man sich in der eigenen Wohnung zwischen Küche und Wohnstube nur mit einem Mobiltelefon unterhält, weiß man natürlich nicht was eine Schiffmühle war.
Um eine Mühle nicht mehr mit der eigenen Körperkraft betreiben zu müssen, kamen unsere Vorfahren auf die Idee, diese mit einem Wasserrad zu bewegen.
Die Wassermühle war geboren. Jeder der vielen kleinen Bäche und Flüsse beherbergte eine unzahl von Mühlen. Wie das nun bei uns Menschen ist, auf engem Raum zusammen das gab schon bald Probleme.



  
Diese einfache Skizze veranschaulicht dieses System.
Ein Mühlschiff in dem der gesammte Mühlgang mit seinen Hilfsgeräten untergebracht war und einem Wellenschiff auf dem die Welle des Rades auflag.
Ein Mühlwerk auf ein Schiff gesetzt und in einem Strom verankert, war die Lösung, vorerst. Doch auch auf den Flüssen war das Leben der Müller nicht einfach.
Wenn sie sich untereinander nicht das Leben schwer machten, die "Obrigkeit" tat es ganz gewiß. Und nicht nur mit den Abgaben die erfunden wurden, nein auch mit den Bestimmungen die den Müllern vorgegeben wurden, waren sie bestaft genug.
So wurde dem Müller nicht nur der Stellplatz im Fluß vorgegeben nein ihm wurde auch noch vorgeschrieben wie und wo er sein Mühlschiff befestigen konnte.
Bei geringem Wasserstand hatten die Müller so richtig Probleme. Durch die geringe Strömung hatte die Anlage nicht die notwendige Kraft um sie in Bewegung setzen zu können. In der Folge mußten sogenannte Streichzäune gesetzt werden.



  
Streichzäune, waren in den Flußboden gerammte Pfähle die mit Weidenzweigen umflochten wurden und vor dem Schaufelrad der Mühle aufgestellt waren. Der Zweck, damit konnte man die geringe Strömung in Richtung des Schaufelrades leiten.
Aber auch zu Beginn der Winterzeit wenn die ersten Eisschollen den Fluß hinab trieben (wir Kinder nannte sie die Böhmischen Kuchen) wurde es für die Mühlen gefährlich. Anfangs suchte man Schutz hinter einem Heger einer Sandbank. Später wurde mit viel Aufwand, eine große Fläche etwas größer als die Grundfläche der gesammten Mühle, in das Uferbereich gegraben. Eine sogenannte Ausweiche für die Zeit mit viel Eis. Der Name Mühlenweiche ist in manchen Orten entlang unserer Flüsse heute noch geläufig. In Strehla b.z.w. Kötzschenbrode gibt es diese Weichen noch.
Die wenigsten wissen jedoch mit den Worten Mühlenweiche oder Streichzaun etwas anzufangen.
Und wie das auch heute noch so ist, der Fiskus ist rege, aber nur hierbei, wenn es um eine höhere Steuereinnahme geht. So wurden bereits 1840 in einer
Polizeiverordnung Maßregeln für die Schiffmühlen festgelegt.


  
Wer in dieser Gesellschaft weiß schon was eine Schiffmühle ist?
Aber es gibt sie noch, meist älteren Semesters, die sich mit unser aller Vergangenheit und den verschiedensten Themen beschäftigen.
Und eben die Interessengruppe ist es, die es weiß, daß es die Schiffmühlen bis ca. 1830 gab. Vereinzelt auch noch bis nach 1912. An kleineren Flüssen wie die Mulde gab es sie noch bis 1920. Natürlich gibt es aber auch heute noch Schiffmühlen die als Museum geöffnet sind.
Erst ab der Verabschiedung der Elbschiffahrtsakte 1821 wurden sie zum Hindernis für die Schiffahrt. Viele gaben von sich aus auf, andere wurden vom Staat aufgekauft um für die aufstrebende Dampfschiffahrt freie Fahrt zu haben.



Diese Mühle Niedermuschütz war schriftsässig dem Amt Meißen zugeordnet.

Auf dieser Karte von 1733 ist die Mühle noch eingezeichnet.
Erst ca. 100 Jahre später begann das große Sterben
der Schiffsmühlen an der Elbe.
Deutlich zu sehen die Mühlenweiche siehe Pfeil mit 1.
Ich muß es noch einmal erwähnen. Für Nichtkundige,
die Weiche war ein in das Uferbereich hinein gebaute
Stelle am Fluß in dem Die Schiffmühle den Winter verbrachte
um eine Zerstörung durch Eisgang zu verhindern.
Eine solche Weiche konnte nicht von jedem gebaut werden.
Das oblag dem Wasserstraßenbau oder wie sie sich sonst noch nannten.


Quelle: SLUB Dresden Kartenforum




Durchlauchdigster Churfürst

         Gnädigster Herr  !

Im Betreffs des Mühlenges, welchen Christian
Gottlieb Sommer wegen der von Friedrich Wil
helm Knüpfer Combinierten Niedermuschützer
und Zadler Elbschiffmühle bei Niedermuschütz
einerseits auf Tadler Gebiete eröderendieret, und
wozu die Bruhlichschen Erben zu Rimschütz ei
nen Platz, gegen Abschreibung ihres Erbzinses



Quelle: Quelle: H. St. A. DD 10036 Finanzarch. Loc. 33859 Rep. XXVII Meißen Nr. 20





ses an 3fl. 4 gl  3 pf hergeben wollen, haben
Eur.Churfl. Durchl. auf den von
Höchst Dero Cammerherren und Cammerhaupt
mann von Carlovitz, ingleichen von mir und
den übrigen Commißereien, unterm 10 ten August
vorigen Jahres gehorsamst erstattenten Bericht
sub. Dato den 26 ten Jan; Dieses Jahres gnädigst
anbefohlen.
     Daß wir zuförderst darüber ob es auch
     den Rechten nach in Sommers Willkühr
     stehe, sich wie er gönnerisch von einer der
     beyden von Knüpfern combinierten und V
     von Sommern also requirierten Schiffsmüh
     le, und den darauf haftenden Oneribus
     los zu sagen, hingegen die anderen in sei
     nem Eigenthum und Benutzung zu be.......
     tre mit Einsendung der wegen Verle
     gung des Zadler Mühlenstandes erga
     genen Avten, anderweitere gutachterlichen
     Bericht gehorsamst erstatten sollten
Nachdem nun aber nur Brunlichte im Rep. sub
XVI a Nr.14 eingetragene Acten, mit einem
wegen des von der Gemeinde Niedermuschütz
für Benutzung des dasigen Elbhanges zu ent.


Quelle: Quelle: H. St. A. DD 10036 Finanzarch. Loc. 33859 Rep. XXVII Meißen Nr. 20




richtenden Erbzinzes unterm 3. Nov. a.p: zu Ew.
Churfl.Durchl. hohen Geheimem Finanz Col
legio unterthänigsten Berichte eingesen
det, und noch nicht erimittiert worden, gleichwohl
solche zu gnädlicher Erstattung eines gnädigst
erforderten gehorsamsten Bericht ganz unent
behrlich sind, und Sommer um Beschleunigung sei
ner Angelegenheit sehr sollividiert;Als habe
Eur.Churfl. Durchl. um einstweiliger
Revision behandelter Acten sub. XVI a Nr.14 zu
den angezeigten Behuf in innigeren treuesten
Devotion bitten wollen, in welcher ich lebenslang
bewahre.


                 Eur. Churfl: Durchl.

Amt Meißen
den 29.Jul:
  1797

Quelle: H. St. A. DD 10036 Finanzarch. Loc. 33859 Rep. XXVII Meißen Nr. 20





   Der Text des nebenanstehenden Dokuments lautet:

Nachdem Sr. Churfürstl.
Durchl: zu Sachsen, unser gnädigster
Herr auf des ehemaligen Schiffsmüllers
zu Zadel Friedrich Wilhelm Knüpfers
unterthänigst beschehnens Ansuch demselben auf
dem Elbheger zu Niedermuschütz, für sei
ne daselbst befindliche subhastei erkauften
Böhmische Schiffmühle, einen Platz von 120
Schritt lang und 60 Schritt breit, zu einer
Weiche, sowohl als einen Platz zum hantie
ren vor der Mühle von 19 Ellen breit und
20 Ellen lang ingleichen den zu einem Weg
von der alten Lache bis zur Mühle über den
Hange nöthigen Platz von 3 bis 4 Ellen breit
auf letzterem beyden Plätzen gegen einen
jährlichen Erbzins von 12 gl. mit Daßen
Erhebung zu Ostern 1793 bereits den An
fang gemacht worden ist, besagten höchsten
Rescript d.d. 17 Jan. 1793 gnädigst über
laßen haben und Knüpfers, weil er seinem
unter Zadel wohrin gehabten Schiffmühlen
Stand mit dem Böhmischen zu niedermu
schütz combiniert und beyder Stände Onera
nunmehro auf seine Mühle übernommen
auch die Mühle mit zwey Gängen und  


Quelle: H. St. A. DD 10036 Finanz Archiv Loc. 33859 Rep. XXVII Meißen Nr. 20


zwey Mühlrädern versehen mit auch
diese stärkere Mühle weder für den
Heeger noch für die Schiffarth küftig
Schaden entstehe, sich verbindlich

   1. mit seiner Schiffmühle in den itzigen
   Stand unverändert zu bleiben.
   2. selbiger in den Strohm weiter hinein
   als die ihm verwilligten 104 Ellen betragen
   nicht zu richten.
   3. sie auch bey größerem Wasser auch
   dann zurück zu ziehen, und
   4. den Streichzeun bey Vermeidung
   5 fl. Strafe wegen des sonst für die
   Schiffahrth zu befürchtenden Schaden
   jedesmal wieder herauszuziehen.

Höchstdieselben die bey Gelegenheit
der a.o.: 1793 im Herbste erfolgten Vermei
dens, durch den neuen Dammbau bey dem Nie
dermuschützer Heeger entstandenen neuen
Landes vor den dasigen Einwohner
Grundstücke längst der Dorfseite, gute
ihren Erbhandlung vermöge denen der Ge
meinde Niedermuschütz die Grenzen an
ihrem Gemeinde Heeger um 2 Ruten
längsthin zu ihrer Entschädigung


Quelle: H. St. A. DD 10036 Finanz Archiv Loc. 33859 Rep. XXVII Meißen Nr. 20



die dem Schiffmüller Knüpfer zur Weiche
und zum hantieren, nicht minder zu einem Wege
von der alten Lache bis zur Mühle von dem an
sie die Gemeinde Laaswiesen ausgethanen Heeger
ausgewiesenen Grundstücken in die alte Lache her
ausgedrückt, und dagegen von ihr die Verbind
lichkeit zu steter Unterhaltung des hierdurch
an sie gefallenen Stücks der Coupierung übernom
men worden, durch das höchste Rescript d.J. 19.Dez.
1794 gnädigst approbiert haben. Als ist hier
rüber gegenwärtige Urkunde, unter Verd......
......des.....amtes Meißen größeren Bann
siegels und unserer eigenständigen Namens.
so geschehen und geben .....amt Meißen.

     Cölln und Oberspaar

Quelle: H. St. A. DD 10036 Finanz Archiv Loc. 33859 Rep. XXVII Meißen Nr. 20
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