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Fähre Klosterbuch

Fähren Dommitzsch - Riesa
Ehemalige Fähre Klosterbuch


Das bis 1526 zum Kloster Buch gehörige Belgener Gebiet im späteren Meißner Kreis wurde vom sächsischen Kurfürsten 1570 dem Bistum Meißen auf dem Tauschwege überlassen. Von 1570 bis 1581 bildete es deshalb ein eigenes Amt. 1581 nahm eds der Kurfürst wieder in Besitz und fügte es dem Amt Torgau an, bei dem es nach 1526 schon vorübergehend gewesen war. Das Meißner Stiftsamt Wurzen behielt aber die Steuereinziehung und die Folge in etwa elf Dörfern, die sonst der Jurisdiktion des Amtes Torgau unterstellt blieben.
Ein ordentlicher Fährverkehr ist vermutlich erst 1684 als ein Teil des Fußweges von Döbeln nach Klosterbuch eingerichtet worden. Das Kloster selbst hatte mir dieser Fähre vermutlich nichts zu tun.
1729 gehörten Fischerei und Kahnfähre zu einem Haus an der Mulde. Auf Fischerei und Fähre lag ein Erbzins von einem Thlr¹. Die Fähre wurde auf Kosten des königs unterhalten, sie diente diesem zum
"behuf Ew.Königl. Majestät Jagdpläsier".
Amtsuntertanen und Fröner aus Leisnig benutzten diese Überfahrt nach dem Kloster. Eine Kahnordnung erließ die Amtshauptmannschaft 1845 ².


Quelle: H. St. A. DD 10036 Fin.Archiv Loc. 37757 Rep. XLIII Schulamt Grimma Nr.5¹
           FM. K. II. VI. Bl.64-67
      
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


                                                 praes. den 25.Juni 1843

Auf den geehrten Antrag des Ministeriums des Inneren
vom 18% vorigen Monats, die von dem Pachter der
Muldenfähre bei Klosterbuch geltend gemachten behaupt
ung, daß von der die Gendarmen nach die Militär
Commandos und die Struer Offizianten eine Befreiung
vom Fährgeld daselbst in Anspruch zu nehmen hät
ten, betreffend, ist bei dem Finanz Archiv Nach
suchung nach etwa vorhandenen älteren Acten
über die gedachte Fähre und die dem Besitzer der
selben obliegenden Verpflichtungen angestellt wor
den ,dabei aber, wie aus der nebst gerichtliches
Aktenstück Prea VIII. Grimma No. 2 und Rep loc. II No.
934 in abschrift anliegenden Anzeige des Finanz Ar
chives Hofrath Zerner vom 9% dieses Monats
hervorgeht, weiter etwas nicht zu ermitteln ge
wesen, als daß die gedachte Fähre im Jahr 1687
wegen der Kurfürstlichen Jagden und der Stuterei
zu Paudritzsch auf fiskalische Kosten erbaut wor
den, und ursprünglich blos zur Benutzung kurfürstlicher
Offizianten bestimmt gewesen, auch dem Fähren
Aufseher dafür ein Deputat an Getreide und Holz
verabreicht, später aber diese Fähre wiederholt,
namentlich im siebenjährigen Krieg ruiniert und


Quelle: H. St. a. DD 10736 Min. d. Inneren Nr. 13497
Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


endlich das Fährgeschirr im Jahre 1787 an den damali
gen Fähren Aufseher Gernsdorf für 10 Thlr. ver
kauft worden ist.
Daß diesem letzteren mit diesem Fahrzeuge auch das
Fähren Befugnis verkauft, oder einem späteren Be
sitzer der fraglichen Fähre die Fährgerechtigkeit
wirklich verliehen worden sey, darüber ist etwas
nicht aufzufinden gewesen.
Das Finanz Ministerium ist daher der Meinung,daß
der Inhaber gedachten Fähre zuförderst unter Einräu
mung einer angemessenen Frist zur Bescheinugung seines
angeblichen Fähren Befugnis anzuhalten, im Fall der Versäu
mung oder der Erfolglosigkeit der Beschheinigung aber, ihm die
fernere Ausübung des Fährrechts, so lange er nichtConcession
dazu erhalten, zu untersagen seyn werde,
Man würde im Falle des jenseitigen einverständ
nisses die Kreisdirektion zu Leipzig mit der Prüfung
und der Beurtheilung dieser Bescheinigung und den
diesfälligen Einleitungen beauftragen und sieht
gefälliger Eröffnung der Jenseitigen Ansicht
und der Rückgabe der oben erwähnten 2. Ar
chivs Aktenstück ergebenst entgegen, indem
man zugleich die mit dem Eingangs gedachten Com




Quelle: H. St. a. DD 10736 Min. d. Inneren Nr. 13497   

Die Übertragung des nebenstehenden Textes
aus dem altdeutschen lautet:


munikate Anlage gelangten Beilagen ermittiert.
Dresden am 14% Juni 1843

Finanz Ministerium








An
das Ministerium des
    Inneren
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Die Muldefähre bei
Klosterbuch betrteffend
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